Presseerklärung
Kohlendioxid bei Kindern unter der Gesichtsmaske –
eine experimentelle Messstudie
Harald Walach PhD (1), Ronald Weikl MD (2), Juliane Prentice BA (3), Andreas Diemer PhD MD (4), Helmut Traindl PhD (5), Anna Kappes MA (6), Stefan Hockertz PhD (7)
Stand 05.06.2021
Dies ist die deutsche Übersetzung eines auf Englisch zur Publikation akzeptierten Berichtes. Er erscheint bei JAMA Pediatrics
Einleitung
Viele Regierungen haben eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder Gesichtsmaske für Schulkinder verpflichtend gemacht. Die Datenlage dazu ist schwach. Die Frage, ob sich unter MNB Kohlendioxid in der eingeatmeten Luft ansammelt ist zentral. Eine große deutsche Befragung zu Nebenwirkungen von MNB bei 25’930 Kindern und deren Eltern hat gezeigt, dass 68% der Kinder über Probleme berichten. Der normale Kohlendioxidgehalt der Atemluft im Freien ist etwa 0.04 Volumen % (also 400 parts per million/ppm). 0.2 Vol% oder 2’000 ppm ist lt. Umweltbundesamt die Obergrenze dessen, was in geschlossenen Räumen noch
gesundheitlich akzeptabel ist. Alles, was darüber hinaus geht, ist inakzeptabel.
Methode
Wir maßen den Kohlendioxidgehalt der eingeatmeten Luft ohne und mit unterschiedlichen Arten von MNB in einer gut kontrollierten, balancierten, experimentellen Kurzzeitstudie bei 45 gesunden, freiwillig teilnehmenden Kindern (siehe Supplement der Originalpublikation). Die Studie erhielt ethische Freigabe von der Ethikkommission der Universität Witten/Herdecke (Universität Witten/Herdecke, # 22/2021). Alle Kinder und bei den unter 16 Jährigen auch die Eltern gaben ihr schriftliches Einverständnis.
Drei Minuten lang wurde der CO2-Gehalt der Atemluft ohne Maske gemessen (Baseline) und dann unter der Gesichtsmaske je 3 Minuten CO2-Gehalt in der gemeinsamen ein- und ausgeatmeten Luft, 3 Minuten während der Einatmung und 3 Minuten während der Ausatmung, also 9 Minuten Messung unter der ersten Gesichtsmaske. Dann wurde die Maske gewechselt und die Prozedur wiederholte sich. Am Ende wurde nochmals während 3 Minuten der CO2-Gehalt gemessen (Post-Baseline). Jedes Kind wurde unter einer FFP2-Maske und unter einer OP-Maske gemessen. Der CO2-Gehalt der Umgebungsluft wurde durch häufiges Lüften unter 0,1 Vol% gehalten und separat parallel gemessen. Die Reihenfolge der Masken wurde randomisiert, die Randomisierungsreihenfolge war verblindet. Die Randomisierung erfolgte stratifiziert nach Alter. Wir analysierten die Daten mit einem linearen Modell für Messwiederholungen mit p< .05 als Signifikanzgrenze. Das Protokoll wurde vorher erstellt und publiziert.
FFP2-Masken
Kein Schutz vor Viren – aber gesundheitsschädigend
Stand 24.03.2021
Ing. Dr. Helmut Traindl, Sicherheitsfachkraft
Zielsetzung des vorliegenden Artikels ist die Zusammenfassung aller relevanten Fakten zu FFP2-Masken:
– Vermeintliche Schutzwirkung vor Viren
– Gesundheitsschädigung
– Gesetzliche Vorgaben
Bei der Erstellung des Artikels wurde versucht den verschiedenen Lesebedürfnissen Rechnung zu tragen. Über
die gelb unterlegten Zusammenfassungen in den einzelnen Kapiteln kann der gesamte Themenbereich in
wenigen Minuten erfasst werden. In den Textabschnitten, Video-links und links zu grundlegenden Unterlagen
ist es möglich sich zu den jeweiligen Themen umfassender zu informieren
Messprotokoll
ohne Ausatemventil
Maskentragepflicht für Kinder in Schulen ist nicht das gelindeste Mittel zur Eindämmung einer Virenverbreitung.
Es gibt keine gesetzliche Tragedauer und Pausenregelung für MNS-Bedeckung für Kinder
„Gesundheitsschädigung“
Stand 01.01.2021
Ing. Dr. Helmut Traindl
Zielsetzung des vorliegenden Artikels ist die Zusammenfassung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen und ihrer
Grundlagen. Der Artikel zeigt auf, dass
➢ Obsorge- und Aufsichtspflichten verletzt werden,
➢ Straftaten wie Nötigung und Körperverletzung mit Hinweis auf die COVID-19-Schulverordnung
2020/21 durchgeführt werden,
➢ die Remonstrationspflicht durch Lehrer, Lehrerinnen, Schuldirektoren und Schuldirektorinnen
vielfach nicht ausgeübt wird, obwohl die gesundheitlichen Schäden durch die Maskentragepflicht
in der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 bei einer großen Zahl von Schulkindern offensichtlich
und durch aktuelle Studien belegt ist,
➢ der im Staatsgrundgesetz in Artikel 2 festgelegt Gleichheitsgrundsatz in der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 missachtet wird.
Maskentragepflicht
Gesundheitsschädigung
Gesetzliche Tragedauer und Pausenregelung für MNS-Bedeckung und FFP2-Masken
Stand 26.12.2020
Ing. Dr. Helmut Traindl
Zielsetzung des vorliegenden Artikels ist die Zusammenfassung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen und ihrer
Grundlagen. Dies ist notwendig geworden, da bei den öffentlich zugänglichen Informationen auf den web-sites
von Arbeitsinspektion und AUVA, die für betroffene Arbeitnehmer relevanten Informationen teilweise nur
bruchstückhaft vorhanden oder die Quellenangaben für Personen, die nicht mit dem Thema „Arbeitsschutz“
vertraut sind, nur schwer zugänglich sind.