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Verbrechen Ukraine (08.03.2022)
Putin und die Neutralität Österreichs (07.03.2022)
COVID – Nur ein Bruchstück des “Wahnsinns” – wohin treibt uns diese Zeit? (28.02.2022)
Dokument eines morbiden Parteiensystems!
Kurzanalyse der gestrigen (faulen) Impfpflichtabstimmung. (21.01.2022)
+++ IMPFEINLADUNG +++ angenommen! Amtliche Impfärzte verweigern Beratung und somit ihre Pflicht!
Bericht eines Betroffenen: Es war Samstags sehr erstaunlich zu sehen, wie zartbesaitet das Personal einer „Impfstrasse“ ist und, aus schierer Hilflosigkeit und der Lüge überführt, sofort in Aggression verfällt! Ich hatte das Gefühl, dass sie die Polizei nicht deshalb holten, da sie Angst vor uns hatten, sondern um uns „einen Denkzettel“ zu verpassen. (2021 12 19)
Am Freitag, 5.11.2021 im Bundeskanzleramt wurden die Mitglieder der Krisensitzung von den beigezogenen Experten darüber informiert, dass die “Vierte Welle” nicht mehr aufzuhalten ist , da der Spikeschutz auf breiter Basis versagt! (2021 11 08)
Aus dem justitiellen Irrenhaus der Nachbarn: heute…… die BRD (2021 10 11)
Gesetz der Oligarchie (Robert Michels) (2021 10 11)
Von der EU und ihren Eskapaden…..
Dumme Verbrecher überfallen eine Bank – Kluge Verbrecher gründen eine solche! (2021 06 22)
Was kümmert mich mein eigenes Gesetz. Eine Sittengeschichte der österreichischen Bundesregierung 2020 / 2021 (2021 01 23)
Satzungen der Partei Corona – Alternative (2021 01 22)
Größenwahn oder Terror? – Ein Jahr Verordnungsdiktatur in Österreich! (2021 01 13)
Der machtvolle Protest darf nicht gewalttätig werden! (2021 01 11)
Die große Zahlen- und Wahllüge! WIEN! (2020 10 13)
Grundschullösung für einen Minister. Derartig pfuscht das Unterrichtsministerium (2020 09 14)
Offener Brief an den Minister des BFBWF und seine Weisungsgebundenen (2020 09 11)
Vier höhere Töchter verwandeln das Land in ein strenges Mädchenpension (2020 09 10)
Es brechen die Dämme – positiv Getestete werden „zwangsbehandelt“ (2020 08 31)
Der Verfassungsgerichtshof und das Epidemiegesetz (2020 08 05)
Sitz! Platz! Mach Männchen! (2020 07 20)

Verbrechen Ukraine

Der Umstand, dass am Anfang des derzeitigen Regimes in der Ukraine eine „Farbrevolution“ stand, zeigt genau woher die Unterstützung dieser Revolution kam – aus dem Giftschrank der Soros´schen OSF (Open society foundation).

Der Drang der Geldgierigen an die sibirischen Rohstoffe zu kommen um damit Handel zu treiben kennt keine Grenzen.

Die Romanows mussten dafür sterben, die bolschewistischen Sowjets, die ursächlich Anfang des 20. Jahrhunderts diese Aufgabe hätten übernehmen sollen und dann „aus dem Ruder liefen“ wurden zum Orcus gejagt. Alexander Jakowlew, der Vater der Perestroika, der Michail Gorbatschow zum Reformer machte, war einer der ersten von 50.000 russischen Austauschstudenten, die von 1958 bis 1988 Amerikas Colleges und Universitäten besuchten, und den Niedergang des Kommunismus beschleunigten.

Jelzin verscherbelte dann das Land und seine Ressourcen und vermeinte in Putin einen Nachfolger gefunden zu haben, der seinen kapitalhörigen Weg weitergehen würde. Ein großer Irrtum, wie sich später herausstellte.

Plötzlich war das bereits fertig geplante Ausbeuten des sibirischen Raumes zugunsten multinationaler Konzerne und supranationaler Organisationen in weite Ferne gerückt. So musste eine neue Konzeption gefunden werden.

Diese besteht in groben Zügen darin, die NATO-Truppen an die russische Grenze zu führen und innerhalb Russlands Unfrieden zu stiften, um, wenn der richtige Zeitpunkt gekommen ist, mit militärischer Hilfe ein genehmes Regime zu installieren.

Und genau hier kommt die Ukraine ins Spiel, als größter Anrainerstaat Russlands in Europa. Nach einem entwürdigenden „Polithickhack“ fand, angeschoben von NGO´s aus der OSF zunächst die „Orangene Revolution” (2004) und daraus entstehend dann 2013 die „Revolution“ am Kiewer Majdan statt, mit der internationale Konzerne de facto die Macht übernahmen. Wie die Geier stürzten sich auch sofort die „Manager des internationalen Kapitals“ auf das Land um es genüsslich auszuweiden. Die wahren Strategen des Geldes aber haben Sibirien nicht vergessen! Dort soll die Reise hingehen.

Dazu aber muss ein Land erst kriegsbereit gemacht werden. Am schnellsten geht dies durch die Stärkung nationaler Kräfte. Und genau das ist passiert. Das mannigfaltige Unrecht, das den Ukrainern, vor allem unter Stalin und seinen Nachfolgern, angetan wurde schrie nach Aufarbeitung. Doch anstatt die wahren Ursachen und Gründe aufzuklären und daraus neue Wege abzuleiten, wurde ausschließlich Hass auf Russland geschürt.

Sohin war die Saat, die den casus belli herbeiführen soll, in die Erde gebracht und es genügte abzuwarten, bis es soweit ist. Am Mechanismus mussten dann nur noch ein wenig die Stellschrauben gedreht werden.

In der Ukraine forcierten die Marionetten der Globalisten nationale Kräfte und nutzen die edlen Charakterzüge der Jugend, für den Schutz der Gemeinschaft nötigenfalls auch ihr Leben hinzugeben, um sie in Wirklichkeit für ganz andere Interessen zu opfern! Somit wurde Russland dazu gezwungen die „rote Linie“ klar zu definieren.

Für die Mächte im Hintergrund läuft alles „wunderbar“!

Die internationale Propagandamaschinerie spaltet in „Pro Ukraine“ und „Pro Putin“. Und die wahren Verursacher dieses Wahnsinns reiben sich im Hintergrund die Hände, um sie dann im Blut tausender junger Menschen zu tränken.

Ohne Russland und seine Politik zu unterstützen verstehen wir das Vorgehen der Regierung Putin.

Unsere Bewunderung aber gilt all jenen Freiwilligen, die um der Freiheit der Heimat willen ihr Leben auf die Waage der Ewigkeit legen, und doch von internationalen Verbrechern missbraucht werden!

(GH)

Putin und die Neutralität Österreichs

Wien, 07.03.2022

Seit 14 Tagen gibt es Krieg in der Ukraine. Russische Truppen sind einmarschiert. Statt von einer jubelnden Bevölkerung empfangen zu werden, stoßen die Invasoren auf eine tapfere und gut vorbereitete Armee, sowie eine kampfeswillige Bevölkerung. Sogar private Leute stellen sich den russischen Panzern mit ihren PKWs entgegen.

Was die Berichterstattung in den Systemmedien betrifft, fällt zunächst auf, wie schnell die ganze Coronahysterie, die Aufforderung zur Impfung, die Maskenpflicht und Angstmache vor dem Coronavirus mit einem Schlag in den Hintergrund tritt und gegen eine Angstmache vor dem Einsatz von Atomwaffen, einem drohenden dritten Weltkrieg, vor Rußland schlechthin ausgewechselt worden ist. Und außerdem: es gibt einen neuen Buhmann. Nach Osama Bin Laden, Kim Il Sung, Ghaddafi und Assad, gibt es nun Putin als Feindbild und Bösewicht, der ab jetzt an allem, einschließlich dem schlechten Wetter schuld sein wird.

Die Boykottmaßnahmen gegen Rußland laufen an wie geschmiert, nicht nur die staatlichen, sondern auch das seltsame Phänomen der freiwilligen Privatsanktionen. Private Unternehmen und Prominente aller Art ziehen freiwillig ihre Leistungen und Produkte vom Markt ab, russische Konten werden bei PayPal eingefroren, auch AMEX und VISA verlassen den russischen Markt. Mit der Härte aller Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, soll Russland isoliert werden, politisch, wirtschaftlich, und finanziell. Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Als vor mehr als 15 Jahren die USA Serbien bombardiert haben, hat niemand nach einem Boykott der USA gerufen. Ebenso nicht nach der Verwüstung des Iraks, Libyens und Afghanistans. Der Grund liegt darin, daß der Westen einen Wirtschaftskrieg gegen Rußland und seine Verbündeten führen will, einen Krieg, der schon lange vor dem jetzigen Krieg geplant war.

Das offizielle Österreich überschlägt sich mit Haßtiraden und Beschimpfungen gegenüber Rußland und seinen Präsidenten. Da beschimpft Frau Edtstadler den russischen Präsidenten als „Despoten“ und spricht von „Landraub“ in Europa. Nehammer stößt in das gleiche Horn, wenn er von „Völkerrechtsbruch“ und „russischen Kriegsverbrechen“ spricht. Bei diesen Herrschaften muß man froh sein, daß es keine politischen Straflager in Sibirien mehr gibt. Auch werden verwirrte Stimmen aus der türkisen Regierungspartei laut, die den NATO-Beitritt Österreichs fordern.

Diese Emotionsausbrüche und politischen Phantasien sind keineswegs angebracht und lassen tief in die Dummheit, Letztklassigkeit und Unwissenheit der gegenwärtigen Regierung blicken.

Die Republik Österreich ist auf Grund des Neutralitätsgesetzes 1955, das im Verfassungsrang steht, zur „immerwährenden Neutralität“ verpflichtet. Bis zum EU-Beitritt Österreichs wurde diese als militärische und wirtschaftliche Neutralität definiert. Ein NATO-Beitritt Österreichs war und ist verfassungsrechtlich nicht möglich, ein EU-Beitritt – damals EWG – schien infolge der Eigendefinition der Neutralität ebenfalls nicht opportun. Seit 1995 hat Österreich nun die Verordnungen und Beschlüsse der EU-Gremien zu beachten, was die wirtschaftliche Neutralität zwar einschränkt, aber nicht gänzlich aufhebt. Österreich hat demnach die Wirtschaftspolitik der EU und somit die gegenwärtigen Sanktionen mitzutragen, hätte aber darüber hinaus infolge seiner Rolle als neutraler Staat allgemein politisch mäßigend und was weltpolitische Konflikte betrifft ausgleichend und kalmierend zu wirken. Leider ist das Gegenteil der Fall.

Wo stehen wir nun in diesem Konflikt? Daß es auf der ukrainischen Seite politische Parteien, Gruppierungen und Kampfverbände gibt, die uns weltanschaulich nahestehen, die wir unterstützen und deren politisches Überleben wir erhoffen, ist die eine Seite. Andererseits dürfen wir deshalb aber nicht in den Chor der dümmlichen, antirussischen Boykottaufrufe, Feindseligkeiten und Abneigungen miteinstimmen, denn Rußland ist nicht unser Feind. Es stand Deutschland und Österreich bisher immer freundlich und hilfsbereit gegenüber. Es wurde in diesen Krieg brutal hineingetrieben durch die Machenschaften und die Hetze der EU und die Wühlarbeit und Einkreisungspolitik der NATO. Wenn man bedenkt, daß NATO-Truppen 160 km vor St. Petersburg, der zweitwichtigsten russischen Stadt stehen, was in etwa der Entfernung Wien – Linz entspricht, so muß man sich die Frage stellen, was NATO und EU dazu sagen würden, wenn russische Truppen 160 km vor Brüssel oder New York stünden. Es ist eine ungeheure Provokation, mit der Rußland in diesen Krieg getrieben wurde, jetzt gefolgt von einer riesigen Hetzpropaganda, von der wir uns keinesfalls mitreißen lassen dürfen!

(DHS)

COVID – Nur ein Bruchstück des “Wahnsinns” – wohin treibt uns diese Zeit?

Wien, 28.02.2022

Corona (Sars-Cov-2, Covid, oder welcher Name auch immer) beschäftigt die Welt seit nunmehr über 2 Jahren, der Ukraine-Konflikt mit mittlerweile ausgebrochenen Kriegshandlungen tut das Seinige dazu uns “in Atem zu halten”. Eine Sau nach der anderen wird durchs Dorf getrieben um die Empörung der Massen am Köcheln zu halten und eben diese Massen zu beschäftigen. Und nein, weder das Vorhandensein von Viren wird negiert, noch eine kriegerische Auseinandersetzung, die tausenden von vor allem jungen Männern das Leben kosten wird.

Allein ist es von Nöten jene Taten aus dem Grau der Wahrnehmbarkeit ans Tageslicht zu zerren, die in Zukunft auf Alle schlimmste Auswirkungen haben werden, die aber in den “Informationen an die Massen” kaum bis keine Erwähnung finden.

Klammheimlich und in aller Stille wird Enteignung und Leibeigenschaft in perfider Präzission vorbereitet – die Abschaffung von Barmitteln! Bargeld, Geld, also die selbstverständliche Freiheit, der selbstverständliche Umgang mit dem Eigentum, sohin das Eigentum an sich, soll durch elektronische Handschellen und Fußfesseln an eine anonyme Kontrollinstanz gebunden werden.

“Ohne digitalen Euro droht EZB Verlust der Währungshoheit. Ein Gutachten legt der EZB die Einführung einer digitalen Ausgabe des Euro nahe. Sonst könnten private Vorstöße für Digitalgeld an ihrer Währungssouveränität rütteln”, titelt ein selbsternanntes lachsrosa Qualitätsblatt aus der Donaumetropole Wien darüber, was den Menschen in diesen Ländern in Kürze droht.

Propagandistisch wird wieder (Achtung! Neue, aber doch alte, Sau, die dann wieder durch ´s Dorf getrieben wird) “organisierte Kriminalität”, “Terrorismus”, “Kindermissbrauch” und Ähnliches vorgeschoben, um einen drohenden klaren Blick zu vernebeln und die Mehrheit der Menschen geistig zu lähmen. Der Propaganda entkleidet aber zeigen sich Wahrheiten und Fakten, die uns alle erschaudern und erzittern lassen. Vielmehr müssste uns das zu unmittelbarem Handeln bringen.

“Der digitale Euro sollte eingeführt werden, um die Rolle öffentlichen Geldes gegenüber privaten Initiativen sicherzustellen…… Gefahren – darin nämlich, dass private Konzerne, womöglich sogar mit Sitz im Ausland, wesentliche Teile des europäischen Geldsystems an sich reißen. Im Extremfall könne dies zu einer Situation führen wie im Mittelalter, als kaum ein Fürstentum zu klein für eine eigene Währung war.”
In diesem kleinen Nebensatz, von den meisten Lesern geflissentlich überlesen, liegt aber “des Pudels Kern”.
Banksysteme, nicht einmal Banken an sich wollen die totale Kontrolle über Geld und Geldflüsse! Anonyme, durch Maschinen gesteuerte Systeme sollen den Alltag jedes einzelnen Menschen steuern. Der “deus ex machina” in seiner schlimmsten Form! Dr. Frankensteins Monster, das jeden Menschen an einem Gängelband führt.

Beispiele gefällig? Gerne:
Die eigene Mutter, in einem anderen Ort, 60km vom eigenen entfernt, wohnend, benötigt vom Sohn technische Hilfe (Anbringen eines Regales an der Wand, oder Ähnliches).
Kein Problem… “Der Mama wird geholfen”…. Es ist Wochenende, das lässt sich gleich mit einem Familienausflug kombinieren. Binnen Zehntelsekunden steht der “Sonntagsplan”.
Sonntag, Abfahrt, noch kurz zur Tankstelle, tanken.
Ein, aus heutiger Sicht noch völlig “normaler” Vorgang, der nichts Böses erahnen lässt.
Die Tankstellen sind mittlerweile entpersonalisiert, Tankautomaten haben alle Aufgaben der Energieversorgung für den Individualverkerhr übernommen.
Also: Bankomatkarte in die “Blechkiste”… PINs und Codes eintippen…… Nix! Oh… ein Eingabeirrtum (klarer Rückschluss, der Fehler wird zunächst bei einem selbst gesucht).. nochmals das ganze Procedere von Vorne….. Nix!

Tja, leider ist aus unerfindlichen Gründen die Lieferkette für Treibstoff am anderen Ende der Welt unterbrochen worden, daher müssen (das hat ein Programm in irgendeinem Rechner aufgrund der, ihm zur Verfügung stehenden Parameter errechnet) hier und jetzt die Spritreserven so rationiert werden, dass systemisch relevante Organisationen (Polizei, Militär, Sicherheitsdienste, usw.) bevorzugt werden, der individuelle Bedarf aber ganz unten in der “Nahrungskette” der Energieversorgung steht. Also gibts für das Familienauto keinen Sprit, sonder diesen bekommen nur jene, die eine Bakomat- oder Kreditkarte einer “systemrelevanten Organisation” in die “Kiste” stecken.

Gut, oder eher schlecht, aber darauf muss “natürlich” Rücksicht genommen werden (dass die Parametervorgabe, auf die das oben genannte Programm zurückgriff, leider einen Fehler beinhaltet steht außerhalb der Wahrnehmung).
Mit dem Familienausflug wird ´s also nichts. Also: “Mama verständigen”! Doch auch daraus wird Nichts, weil auch hier die digitalen Kapazitäten so geregelt sind, dass “Private” jetzt einmal aus der Kommunikation ausgeschlossen sind. Wir wissen…. “systemisch relevante Organisationen” haben Vorrang!
Resultat:
Eine Mutter, die sich auf den Besuch der Familie gefreut hat, jetzt aber unruhig und nervös zu Hause sitzt, weil sie sich große Sorgen macht, dass etwas Ungeheuerliches passiert sein muss, weil der erwartete Besuch nicht stattfindet und niemand sie informiert. Die “quängeligen” Kinder, deren Vorfreude enttäuscht wurde, müssen beruhigt werden und ein kompletter Wochenendplan zerstört – weil irgendwo auf dieser Welt eine vermeintliche KI (künstliche Intelligenz) eben doch keine solche ist!

Und all das deshalb weil Bankensysteme die Kontrolle über ein einzelnes Individuum, einen Menschen übernehmen, der sein Geld nicht frei verfügbar hat. Weil Bankensysteme die Kontrolle haben wollen. Eine Kontrolle, die ihnen einfach nicht zugestanden werden darf!

Was ist so schlimm an ungezählten Währungen, was ist so schlimm daran, dass jedes “einzelne kleine Fürstentum” seine eigene Währung hat? In Wahrheit kein existentieller Nachteil für die Menschen. Lediglich Banksysteme hätten weniger Einfluß und weniger Macht!

Doch die Antreiber solcher Entwicklungen bezeugen es mit erschreckender Offenheit selbst.

“Dem müssen wir etwas entgegensetzen”, sagte EZB-Chefin Christine Lagarde vor knapp zwei Wochen. “Es kann nicht sein, dass mit persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer Geld verdient wird.” Zudem eröffne die Technologie für private digitale Währungen auch bedenkliche Möglichkeiten, etwa im Bereich der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche. “Deshalb sollte die Schaffung eines digitalen Euro ein öffentliches Projekt sein”, betont die EZB-Chefin.
Um das Geldwesen in der Eurozone vor einer Zersplitterung durch private Initiativen zu bewahren, was die Währungssouveränität der EZB untergraben könnte, empfehlen die Studienautoren die Einführung des digitalen Euro. Das soll heißen: Die geplante digitale Ausgabe der Gemeinschaftswährung kombiniert die Vorteile von elektronischen Zahlungen mit der Sicherheit von Zentralbankgeld und kann so privater Konkurrenz das Wasser abgraben.”

Es gibt viel zu tun um solche Entwicklungen hintanzuhalten!

Dokument eines morbiden Parteiensystems!
Kurzanalyse der gestrigen (faulen) Impfpflichtabstimmung.

Wien, 21.01.2022

Seit Monaten ist der internen Konflikt in der Frage der “Impfpflicht” innerhalb der Koalitionspartei “Die Grünen” offensichtlich. Das Auftreten der Madeleine Petrovic inmitten von Gegnern der Pflicht(=Zwangs)impfung am 15.Jänner in Wien und die Gründung einer grünen Plattform gegen die Impfpflicht in Räumlichkeiten der grünen Vertretungsfraktion im Grazer Stadtrat (man entschuldige die Wortwiederholungen “grün) waren nur der Endpunkt einer Entwicklung. Einer Entwicklung die zeigt, wie gespalten der Juniorpartner in der dztg. Regierung in Wirklichkeit ist.

Also: Geschlossen schwarz (oder türkis, oder welche Frabe diese sich immer auch umhängen), gespalten der Koalitionspartner!

Somit war ein Abstimmungsausgang zum Durchziehen des sog. Impfpflichtgesetzes unberechenbar.

Zusammensetzung des Plenarsaales im “Haus am Ring”:
ÖVP/Grüne 97 Parlamentarier
Opposition 86 Parlamentarier
Differenz: 11

“Fielen” also von den 26 Grünabgeordneten nur 6 “um” (und dieses Risiko bestand konkret ungeachtet der eigenen “schwarzen Rebellen”), dann hätte das Regierungskostrukt “fertig gehabt”.

Sohin war die einzige Möglichkeit die Agenda “Impfpflicht” durchzuziehen, die Opposition einzukaufen um so eine parlamentarische Abstimmungsmehrheit zu erzielen. Das wurde auch genauso exekutiert.
Die Geschäftsverhandlungen fanden ohne Einbeziehung der FPÖ statt.

Denkpause!

Auf gut wienerisch fand also hinter verschlossenen Türen eine “mordstrumm Schacherei” statt!
Die grün-türkise Regierung bekam freie Hand zur Umsetzung ihres verfassungswidrigen Wunsches.
Der Vorteil der beiden anderen (SPÖ und NEOS) wird sich noch im Detail zeigen, und ……..

…..Österreich, es wird teuer!

+++ IMPFEINLADUNG +++ angenommen!

Amtliche Impfärzte verweigern Beratung und somit ihre Pflicht!

Bericht eines Betroffenen:

Es war Samstags sehr erstaunlich zu sehen, wie zartbesaitet das Personal einer „Impfstrasse“ ist und, aus schierer Hilflosigkeit und der Lüge überführt, sofort in Aggression verfällt! Ich hatte das Gefühl, dass sie die Polizei nicht deshalb holten, da sie Angst vor uns hatten, sondern um uns „einen Denkzettel“ zu verpassen.

Aber gut, nun der Reihe nach:

Wie Ihr alle wisst, hatten einige von uns eine „Einladung“ zur „Impfung“ am 18. oder 19 Dezember 2021 in M….. bekommen, welcher wir dann in einer Gruppe von 9 Personen am 18.Dezember 2021 nachgenommen sind.

Treffpunkt der Gruppe war um 12:30 vor dem „Impfzentrum“ / Gemeindeamt M…… Alle waren wie vereinbart dort. Nachdem wir uns auf der Straße/Gehsteig gesammelt hatte, es aber sehr windig war, haben wir uns dann in den geschützten und überdachten Zugangsbereich des Gemeindeamtes zurückgezogen.

Die Haftungserklärung, sowie die Impfeinladung – Anwesenheitsbestätigung, dass man vor Ort war aber nicht geimpft wurde (letztere dankenswerter Weise von G….. erstellt und beide vom behandelten Arzt zu unterzeichnen), sind an alle Impfwilligen ausgegeben worden. Im Anschluss die Gruppenbildung, wer mit wem hinein geht. H….. und ich waren dann die ersten.

Beim Betreten des Foyers: zwei „Securitys“…, die Einladung vorgezeigt.

Links und rechts waren Tische aufgestellt, auf welchen die Anmeldebogen (Schutzimpfung_Covid-19-Formular) liegen.

Hingesetzt, die erste Seite ausgefüllt, dann die zweite Seite gelesen und „NICHT!“ unterschrieben.

Nachdem wir damit fertig waren, wurden wir in den „Festsaal“ des Gemeindeamtes weitergeleitet. Dort befanden sich links und rechts wieder 2 Anmeldeterminals. H….. hat Ihren Bogen (Schutzimpfung_Covid-19-Formular) abgegeben und wurde nach der e-Card gefragt und nach ihrem Impfausweis. H….. wollte in die Tasche greifen, da kam dann schon von dem dortigen Mitarbeiter die Ansage: „Sie müssen den Bogen noch unterschreiben!“

Mein Einwand: „Nein,müssen wir nicht!“

Daraufhin hat sich der Mitarbeiter von seinem Platz erhoben, drehte sich um und ging zwei Schritte zu seiner, vermutlich, Vorgesetzten. Diese hat dann gesagt: „Ja, das muss unterschrieben werden!“ Darauf hin habe ich entgegnet, dass auf dem Bogen explizit steht:

„Wenn Sie mit der Impfung NICHT einverstanden sind oder eine zusätzliche Aufklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, so unterzeichnen Sie diese Einverständniserklärung bitte NICHT“

…. habe Sie dann aufgefordert, bevor sie etwas umsetzten möchten, die Formulare und ihren Inhalt besser zu lernen, damit sie auch wisse, was da drauf steht!

Ich habe dann die Frau gefragt ob Sie Ärztin ist, welches sie verneinte. Gut, dann die Forderung von uns, dass wir eine Impfaufklärung möchten.

Darauf hin wurden wir dann durch den Raum ans rückwärtige Ende geleitet, kurz vor den Impfboxen, welche offensichtlich zu diesem Zweck dort errichtet wurden. Dort befand sich ein Tisch mit jeweils 2 Stühlen auf jeder Längsseite. Mit dem Rücken zur Impfbox nahm der „angebliche“ Arzt platz. H….. und ich ihm gegenüber.

Der „Arzt“ hat uns dann gefragt, was wir denn wissen wollten.

Darauf ich: „….eine umfassende Impfaufklärung!“

Er fragte mich, was ich damit meinte.

Ich nochmals: „Eine umfassende Impfaufklärung!“

Anscheinend konnte er mit diesem Begriff nicht anfangen.

Nachdem H….. und ich erkannt haben, dass wir so nicht weiterkommen, habe ich dann gesagt: „Okay, dann beginnen wir einmal mit der Langzeitverträglichkeit, bzw. den zu erwartenden Nebenwirkungen.“

Da begann der „Arzt“ dann herumzureden. Ja, der Impfstoff ist jetzt schon fast 2 Jahre auf dem Markt und da kann nichts sein und man erwartet auch keine gravierenden Nebenwirkungen auch nicht nach 5 Jahren.

Als er mit seinen Ausführungen zu Ende war, fragte ich Ihn, ob ich dies richtig verstanden habe, dass er es nur glaubt aber dies nicht wirklich klar ist?!?

Nein, da hätte ich ihn falsch verstanden.

Also gut, sagte ich, dann sind Sie also von dem Impfstoff überzeugt (an diesem Punkt war mir und ich nehme an auch H….. schon klar, dass des mit dem Fragen nix wird und der Arzt immer mehr die Contenance verlor), somit wird es für Sie kein Problem darstellen dass sie uns diese „Haftungserklärung für den Arzt“ unterzeichnen können.

Damit war dann Dr. P….., dessen Namen ich mittlerweile erfragen konnte, schon am Anschlag. Jetzt wurde der Arzt aggressiv und meinte er unterzeichne gar nichts, und so geht das nicht, wir müssen diesen Bogen unterschreiben.

Darauf dann H….. erwiderte, dass sie dieses Schriftstück sicher nicht unterschreiben werde und sie sich diese Giftspritze nicht geben lassen wolle.

Darauf hin der Arzt zu mir: „Ja, sie wollen sich gar nicht impfen lassen und dies ist hier nur Sabotage“.

Darauf hin sagte ich ihm, dass er mir jetzt etwas unterstelle, das nicht richtig sei und ich ihm nochmals meine Impfwilligkeit beteuerte und auch bereit bin mich impfen zu lassen, sofern er diesen „Haftungserklärung“ unterzeichnet.

Diese Haftungserklärung, dürfte anscheinend ein rotes Tuch für ihn gewesen sein, da sein Aggressionslevel immer mehr stieg.

Er holte dann einen zweiten Arzt, einen Dr. H….., sofern ich mich richtig an diesen Namen erinnern kann. Der versuchte uns dann ebenfalls zu erklären, dass es diesen Impfstoff schon seit 2 Jahren gäbe und er sicher sei.

Darauf meine Aufforderung an ihn, dann möge doch er die Haftungserklärung unterschreiben.

Darauf hin hat mich Dr. P….. gefragt, ob ich einen Ausweis habe, worauf ich mit ja antwortete.

Er wolle ihn sehen.

„Gut“, habe ich gesagt und meinen Führerschein gezückt. Allerdings nicht gezeigt, sondern ihn aufgefordert mir seinen ebenfalls zu zeigen. Dies hat das Fass dann zum Überlaufen gebracht.

Aggression pur!

Darauf habe ich in gefragt, warum er so aggressiv ist und ihm mitgeteilt, dass dies nicht notwendig sei, da ich ja mit ihm auch ruhig spreche.

Damit war das Gespräch dann beendet. Er schob wütend unsere Unterlagen über den Tisch zu uns und forderte uns auf raus zugehen. Zwischenzeitlich hat sich dann auch ein Sanitäter zu den beiden Ärzten gesellt, welchen dann der Arzt beauftragte uns aus dem Gebäude zu bringen. Dies geschah dann auch. Wir bestätigten uns auf dem eigenen Formular gegenseitig zeugenschaftlich, dass wir der Impfeinladung nachgekommen sind (Impfeinladung – Anwesenheitsbestätigung).

Draußen angekommen, gingen wir dann wieder um die Ecke zur wartenden Gruppe. Die nächsten beiden gingen rein. (um diesen Fallverlauf dann komplett fertig zu stellen werde ich noch die Informationen der beiden anderen abfragen und in diesen Bericht einfließen lassen)

Als die beiden dann ca. 5 Minuten nach unserer Ankunft ins Impfzentrum gegangen sind, kamen die ersten beiden Polizeiautos. Eine Polizeistreife und ein ziviles Fahrzeug. In Summe 3 Beamte.

Kurze Zeit später kamen dann noch 2 zivile Beamte welche sich zur Gruppe der Polizisten gesellte. Ca. 10 Minuten später kamen dann nochmals 2 Beamte und schön langsam wuchs dann die Zahl der Beamten, welche ich selbst wahrnehmen konnte, auf 9 an.

Ich wollte dann schauen, wie es den beiden anderen aus unserer Gruppe geht und bin nach vor zum Eingang gegangen. Da kam ein Polizist zu mir, welcher mich mit meinem Familiennamen ansprach und fragte, was wir hier tun und ob wir hier eine Versammlung abhalten, bzw. die Leute anpöbeln. Ich war sehr erstaunt über die Frage des Anpöbelns. Aber gut, ich zeigte ihm meine Einladung und informierte ihn, dass jene Personen die im Bereich des überdachten Eingangbereiches des Gemeindeamtes standen, ebenfalls alle eine Einladung hatten. Ich bestritt wahreheitsgemäß, dass wir Leute anpöbeln und verabschiedete mich dann von ihm.

Kurze Zeit später kamen dann auch die beiden anderen aus unserer Gruppe wieder raus und wir brachen auf. Als wir uns Richtung Straße in Bewegung setzten, kam dann noch ein ziviles Fahrzeug / VW-Bus mit Blaulicht angefahren und parkte sich vor uns ein. Besatzung 2 Beamte. Wir haben sie kaum beachtet und sind dann unserer Wege gegangen.

Fazit:

Gute Aktion für ´s erste Mal. Und es ist ersichtlich, dass man mit dem Hinterfragen sofort in ein Wespennest sticht. Dies wollen “sie” genau NICHT!. Allerdings ist die Vorgehensweise noch zu verbessern um effizienter aufzutreten. Dies werden wir dann zu gegebener Zeit nachholen.

Auf alle Fälle, herzlichen Dank an ALLE!…welche mit waren – bin sehr stolz auf EUCH!

PS: Die Personen, Ortschaften usw. sind bekannt und wurden nur aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeit anonymisiert.

Am Freitag, 5.11.2021 im Bundeskanzleramt wurden die Mitglieder der Krisensitzung von den beigezogenen Experten darüber informiert, dass die “Vierte Welle” nicht mehr aufzuhalten ist , da der Spikeschutz auf breiter Basis versagt!
Vor allem Astra , Johnson , Moderna , aber auch Pfizer haben katastrophale Daten, die nicht mehr verleugnet werden können.

Auch die Wirkung des dritten Stichs ist sehr begrenzt , es gibt in der Steiermark und Wien bereits die ersten Cluster unter dreifach Behandelten!

Weiters wurden Zahlen präsentiert, dass nur mehr fünf Prozent der Menschen zum Stich “erpresst” werden können und dass nur 30 Prozent bereit sind , den dritten Stich in absehbarer Zeit zu holen.

Die Experten wurden gefragt , welche Strategien nun als Option zur Verfügung stehen und die Antwort lautete: “HALBWEGS KONTROLLIERTE DURCHSEUCHUNG”!

WÖRTLICH hat dann einer der fassungslos/verzweifelten Teilnehmer in der Diskussion gesagt: “wenn das rauskommt, jagen sie uns zum Teufel”.

Die Regierung hat dann den aus Wien kommenden Vorschlag präsentiert, die Situation durch – wieder wörtlich –
“Fokussierung auf die Ungeimpften” zu entspannen .
Die Landeshauptmänner haben ohne zu zögern den Vorschlag aufgegriffen .

Mit anderen Worten :
MIT DER PROPAGANDA GEGENÜBER UNGEIMPFTEN SOLL DAS VÖLLIGE VERSAGEN UND CHAOS VERSTECKT WERDEN !!

Österreich wird daher in den kommenden Wochen weiter gespalten, die Propanganda gegenüber einer Minderheit soll als Ablenkung dazu dienen und tatsächlich wird Österreich in den kommenden Monaten den schwedischen Weg der Durchseuchung gehen und zwar schnellstmöglich, damit die Vierte Welle mit Winterbeginn vorbei ist!
Aus diesem Grund wird es ausserhalb von Spitälern auch keine Tests für Geimpfte geben, diese Menschen werden jetzt ganz bewusst dafür eingesetzt um das Virus maximal zirkulieren zu lassen!

Die Experten rechnen übrigens bereits nächste Woche mit annähernd 20 000 positiven Tests pro Tag, den Höhepunkt in der dritten Novemberwoche und das Abflauen in den ersten beiden Weihnachtswochen.

Es gibt einige andere Informanten, die gerade die gestrige News rausspielen: die Diskussion war gestern sehr lange, intensiv und durchaus kontrovers!

Diese Regierung und Ihr System ist am Ende!
Propaganda und Impfapartheid als Ablenkungsmanöver.

Aus dem justitiellen Irrenhaus der Nachbarn:

heute…… die BRD

Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist

1. eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
3…………..

Daraus folgt:

ein Mensch, der Symptome von SARS-CoV-2 aufweist ist gesetzlich grundsätzlich ungeimpft!

Es ist Wahnsinn! ….aber es hat Methode (Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html)

Gesetz der Oligarchie
(Robert Michels)

Das Eherne Gesetz der Oligarchie wurde zwischen 1907 und 1911 von dem Soziologen Robert Michels entwickelt. Er stellte zentrale Thesen zur Demokratieentwicklung auf und untersuchte die Entscheidungsstrukturen politischer und gesellschaftlicher Organisationen. Wesentlicher Inhalt seiner Thesen waren die Bürokratie und ihre Machtstrukturen. Michels war dabei der Ansicht, dass sich sämtliche Führungsgruppen in politischen und gesellschaftlichen Organisationen nur noch an ihren eigenen Interessen orientieren und dabei vor allem persönliche Vorteile suchen. Auf diese Weise gelangen die urspünglichen Ziele der Organisation immer mehr in den Hintergrund. Gerade in den letzten Jahren haben die Thesen von Robert Michaels wieder verstärkt an Aktualität gewonnen. Ihr Wahrheitsgehalt wird anhand von inneren Strukturen der Parteien, Gewerkschaften und Kirchen, aber auch der neuen sozialen Bewegungen und der neuen Medien untersucht.


Zentrale Thesen

Im Rahmen des Ehernen Gesetzes der Oligarchie stellte Robert Michaels drei zentrale Thesen auf. Entsprechend seinen Aussagen sind größere Menschengruppen schon allein aus Effizienzgründen immer darum bemüht, eine bürokratische Organisation zu bilden. Diese neigt dann zur Herausbildung einer Machtelite und zur Oligarchisierung, welche letztlich in der Korrumpierung ihren Höhepunkt erreicht. Michels führt weiter aus, dass grundsätzlich jede Organisation eine Oligarchie herausbilden kann. Dies führt dann zum Verlust der inneren Dynamik und zur Auflösung demokratischer Strukturen.


Kritikpunkte

Bereits sehr früh wurde das Eherne Gesetz der Oligarchie von den orthodoxen Marxisten kritisiert. Diese waren der Ansicht, dass es nur dann zu einer Machtkonzentration und zur Bildung einer Oligarchie kommen kann, wenn auch Privateigentum vorhanden ist. Dies sei jedoch in den politischen und gesellschaftlichen Organisationen grundsätzlich nicht der Fall. Deshalb könne das Eherne Gesetz der Oligarchie hier nicht gelten. In den 1950er und 1960er Jahren wurden vor allem die Pauschalisierungen im Gesetz krtisiert und eine differenziertere Sichtweise gefordert. Auch zu späteren Zeitpunkten hat es immer wieder einmal Kritik am Ehernen Gesetz der Oligarchie gegeben. Diese bezog sich jedoch weniger auf die inhaltlichen Aspekte, sondern mehr auf die Angemessenheit der von Michels aufgestellten Thesen.

(Quelle: http://www.politischesoziologie.de/theorien/ehernes-gesetz-der-oligarchie-robert-michels/)

Von der EU und ihren Eskapaden…..
Dumme Verbrecher überfallen eine Bank – Kluge Verbrecher gründen eine solche!

NextGenerationEU: mehr als nur ein Aufbauplan!
NextGenerationEU ist eine einmalige Gelegenheit, gestärkt aus der Pandemie hervorzugehen, unsere Volkswirtschaften umzugestalten sowie neue Chancen und Arbeitsplätze für unser Europa von morgen zu schaffen. Wir haben alles, was dafür nötig ist.
Wir haben klare Vorstellungen, einen Plan und die Abmachung, 750 Mrd. EUR zu investieren.
(https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de)

So zitiert der Brüsseler Moloch (auch EU genannt) wie die Werte und das Eigentum in den nächsten Jahren vernichtet werden sollen.

In den Medien wird das dann als „ Mega-Finanzspritze: 3,5 Mrd. Euro an Corona-Hilfen für Österreich sind genehmigt worden“ verkauft und wird dem Volk in vorsätzlicher Verblödungsabsicht unter: „EU-Kommissionspräsidentin Von der Leyen bringt gute Nachrichten zu Kurz-Treffen in Wien.“(oe24) untergejubelt.

Nein!

Es ist weder eine Finanzspritze, noch ist es eine Unterstützung für die in der herbeigeplanten „Coronakrise“ so unter Druck geratene Wirtschaft, noch weniger Hilfe für den Einzelnen. Und schon gar nicht ist es eine „gute Nachricht“. Die herbeigelogene Propaganda spricht davon, dass die EU-Kommission Geld zur Verfügung stellt. Doch – hat die EU-Kommission überhaupt Geld? Nein! Sie hat keinen müden Cent!

Denn: „Finanziert wird das Programm über Schulden“ (oe24)

Das nennen wir „Chuzpe“!

Die EU-Kommission nimmt über ihren Apparat 750 Mrd. Schulden (in Zahlen: 750.000.000.000) auf, für die wir alle haften. Von diesem Irrsinnsbetrag bekommt dann Österreich weniger als 0,5% zurück. Aber nicht als Rückzahlung, sondern neuerlich als Kredit. Somit muss unser Land Kredite rückzahlen, für die wir somit doppelt haften. Einmal bei der EU und ein zweites Mal als „Solidarakt“ bei den supranationalen Banken, die den „NextGenerationEU Aufbauplan“ vorfinanzieren.

Und um unseres Landes Geld dürfen wir dann „Projekte einreichen“, die dann in Brüssel auf Botmäßigkeit überprüft werden und dann gleichsam gnadenhalber zugeteilt werden.

Geht´s noch?

„Quo usque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? – Wie lange noch, Catilina, wirst du unsere Geduld missbrauchen?“ Diese Worte bilden das berühmte Incipit – den Beginn der ersten der vier Reden gegen Catilina, die von Cicero im Römischen Senat am 8. November 63 v. Chr. gehalten wurde, um die zweite Catilinarische Verschwörung, einen Umsturzversuch Catilinas und seiner Anhänger gegen die Römische Republik, aufzudecken und zu bestrafen. (wikipedia)

Wie lange noch lassen wir unsere Geduld mißbrauchen? Es ist an der Zeit dem Machtmissbrauch und seinen Auswüchsen ein Ende zu bereiten!

Wer den genauen Plan durchlesen will (ist – nona – z.Zt. ausschließlich in Englisch erhältlich) soll sich aus dem unteren „link“ bedienen.

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/d3e77637-a963-11eb-9585-01aa75ed71a1/language-de

Was kümmert mich mein eigenes Gesetz.  Eine Sittengeschichte der österreichischen Bundesregierung 2020 / 2021

Die Österreichische Bundesregierung wird nicht müde bei jeder passenden oder auch unpassenden Gelegenheit zu betonen, dass die von ihr als die größte Pandemie seit Menschengedenken bezeichnete Krankheit, nur besiegt werden kann wenn Alle sich an die Gesetze und Verordnungen genau halten. Dabei kümmern sie geschichtliche Daten einen feuchten Dreck.

Der Schwarze Tod des 14. Jahrhunderts, der 2/3 der europäischen Bevölkerung dahin gerafft hat und die Pestausbrüche der darauf folgenden Jahrhunderte, werden von Seiten der Regierung genauso ausgeblendet wie die hunderttausenden Pockenopfer des 18. Und 19. Jahrhunderts. Ebenso die Cholera des 19. Jahrhunderts.

Dass uns Eingangs des 20. Jahrhunderts von Amerika ausgehend, mit 100 Millionen Toten weltweit, die Grippe überfallen hat ist ebenfalls keiner Erwähnung wert. Nur das gegenwärtige Auftreten des SARS COV2 Virus verdient es jeden Tag als die einzige Menschheitsbedrohung dargestellt zu werden.

Die Regierung vor allem ihr Gesundheitsminister Rudi Angstschober negieren nicht nur die Europäische Seuchengeschichte, nein, sie kümmern sich auch nicht um ihre eigenen Gesetze. Das Covid19 Maßnahmengesetz, oder um genau zu benennen das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, bezieht sich also auf die Verbreitung der Lungenkrankheit COVID19 und nicht auf die Verbreitung des Virus SARS COV2. Ist auch nicht weiter verwunderlich erkranken die meisten die mit dem Virus infiziert sind auch gar nicht, das sind die asymptomatisch Erkrankten. Einen so einen Unsinn hat man selten gehört. Wenn jemand keine Symptome hat ist er ja wohl auch nicht krank.

Nun zum Inhalt des Gesetzes.

Es ermächtigt im § 1 den Gesundheitsminister zur Regelung des Betretens und des Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, zur Regelung des Benutzens von Verkehrsmitteln sowie zu Ausgangsregelungen als gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, bedeutet im Klartext Ausgangsbeschränkungen Schließung von Betrieben usw. also Lockdown ebenso Maskenpflicht.

Dennoch schränkt das Gesetz den Minister in seiner Verordnungsermächtigung auch ein. So wird im § 1 Abs. 6 gewisse Voraussetzungen für die einschränkenden Maßnahmen verlangt und die werden im § 1 Abs. 7 genau benannt. Die Bewertung der epidemiologischen Situation hat insbesondere anhand folgender Kriterien zu erfolgen, und weiter heißt es dort unter der Ziffer 3: „Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der aktuellen Auslastung der vorhandenen Spitalskapazitäten sowie der aktuellen Belegung auf Normal- und Intensivstationen.“

Da die für Covid19 Patienten reservierten Betten in unseren Spitälern nur zu 20% ausgelastet sind also 80% der Betten frei sind, genauso wie lediglich 20% der Intensivpflegeplätze besetzt sind, liegt diese Voraussetzung nicht vor.

Die Verordnung des Gesundheitsministers die den weiteren Lockdown zur Folge hat ist daher rechtswidrig und verfassungswidrig. Da man davon ausgehen kann, dass der Gesundheitsminister das Covid19 Maßnahmengesetz kennt hat er mit dem Erlassen der entsprechenden Verordnung das Verbrechen des Amtsmissbrauches begangen und so gesehen ist er ein mutmaßlicher Verbrecher, es gilt wie in ähnlichen Fällen wie zum Beispiel auch bei Mord natürlich die Unschuldsvermutung.

An dem Vorgehen der Staatsanwaltschaften und der Gerichte in dieser Causa wird sich die Republik messen lassen müssen. Es wird sich herausstellen ob Gesetze noch eingehalten werden müssen oder ab jetzt Anarchie herrscht und jeder seine eigenen Gesetze macht und vollzieht.

Größenwahn oder Terror? – Ein Jahr Verordnungsdiktatur in Österreich!

Nur wenn wir vergleichen können wir feststellen, welche schändliche Entwicklung die Haltung der sogenannten Volksvertreter in nur einem Jahr genommen hat.

Aus Recht wurde Gnade!

Verordnungen zwingen Unternehmer und Personen, die unternehmerisch tätig sind, ihren Broterwerb zu beenden.

Im Jänner 2020 stand denen das Recht zu aus diesem Zwang heraus eine Entschädigung zu erhalten.

Epidemiegesetz 1950, Fassung Jänner 2020

§ 32.

(1) Natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes ist wegen der durch die Behinderung ihres Erwerbes entstandenen Vermögensnachteile dann eine Vergütung zu leisten

Im Jänner 2021, also ein Jahr später liest sich dann das so.

Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden

§1.

(1) Unternehmen, denen eine Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt wird, müssen sich für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) steuerlich wohlverhalten haben

Diese Regierung mit einem unfertigen Studenten ohne Berufsausbildung an der Spitze hat das Volk entrechtet!

Hierfür gibt es keine Entschuldigung!

„Kurz muß weg“ ist also eine berechtigte Forderung die verlangt, den dztg. Bundeskanzler aus seinen politischen Ämtern zu entfernen. Denn wer das Recht beseitigt und durch persönliche Gnade ersetzt, hat an solch einer Position nichts verloren!

Der machtvolle Protest darf nicht gewalttätig werden!

Die als Coronaprotest bereits historisch gewertete Bürgerbewegung erreicht nunmehr eine Phase, in der die berechtigten Anliegen der Völker weltweit auf die Interessen einer selbsternannten Eliteclique stoßen.
Durch Jahrzehnte wurde den Menschen global eingetrichtert, sie können nur und ausschließlich durch Repräsentanten in ihren berechtigten Interessen vertreten werden. Mehr und mehr jedoch zeigte sich, und das nicht nur in den letzten Monaten, dass die Personen, die eigentlich repräsentieren sollten in Wirklichkeit Machtstrukturen im Hintergrund aufgebaut haben, die ausschließlich dem Wohle Einiger dienen, der Mehrheit der Menschheit und der Völker aber zum Schaden gereichen.
 
Weltweit begann sich dagegen im Jahre 2020 der Protest zu erheben und, wie es scheint, setzt er sich auch im Jahre 2021 fort.
 
Hier trifft nun das Recht Aller auf die Interessen Weniger und die Wenigen bedienen sich illegitimer Machtmittel um ihre Pfründe nicht zu verlieren. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Mittel ist die mediale Macht der Systempresse. Diese verdreht, vertuscht, beleidigt und verunglimpft die Auflehnung und will so mithelfen den legitimen Ruf nach Veränderung zu unterdrücken.
 
Dazu will man den Protest spalten!
 
Links und rechts, Aluhutträger und Verschwörungstheoretiker, Spinner und Covidioten sind die Schlagworte derer man sich bedient, radikal und extremistisch werden bunt vermischt. Dieses Tun dient ausschließlich der Verwirrung. Verwirrung aber verhindert die Klarheit in der Entscheidung, wie zu handeln ist!
 
Wenn aber die Menschen selbst nicht wissen, wie sie in so einer Zeit handeln sollen, dann ist einTeil derselben handlungsunfähig, also gleichsam gelähmt, ein anderer Teil aber schießt über das Ziel hinaus und neigt zu unkontrollierter Aggressivität. Und der Schritt von der Aggressivität zu hilfloser Gewalt ist ein kleiner nur.
 
Also: das Ziel ist in machtvollen Protesten der herrschenden Clique klarzumachen, dass sich ihremTerror nicht gebeugt wird!
 
Terror (lateinisch: terror = „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. Das Ausüben vonTerror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus. In einem„Tugendstaat“ seien „das Volk durch Vernunft zu leiten und die Feinde des Volkes durch terreur zu beherrschen“, so Robespierre am 5. Februar 1794 vor dem Konvent: „Terror ist nichts anderes als rasche, strenge und unbeugsame Gerechtigkeit. Er ist eine Offenbarung der Tugend. Der Terror ist nicht ein besonderes Prinzip der Demokratie, sondern er ergibt sich aus ihren Grundsätzen. (aus wikipedia)“.
 
Somit darf sich der Protest aber nicht der gleichen Mittel bedienen, um sich nicht auf die gleiche Ebene zu begeben!
 
Der derzeitige Widerstand ist das Zeichen geistig und intellektuell überlegener Erkenntnisse und seine daraus entstehende Auflehnung ist eine Handlung zum Wohle der Allgemeinheit. Daher dürfen von den berechtigten Protesten keine Gewalttätigkeiten ausgehen!

Die große Zahlen- und Wahllüge! WIEN!

Vermeintliche Wahlsieger suhlen sich im Lichte der hofberichtenden Presse. Hochrechnungen und Zahlenspekulationen machen all jene irre, die sich von den mainstreammedien zumindest richtige Zahlen erwarten und die reale Wahrheit ist wieder auf der Strecke geblieben.

1.133.010, so die offiziellen Zahlen hätten sich und ihre Stimme an den Urnen abgeben sollen (vlg. Wahlberechtigte)

Wieso, wenn doch 2015 um 100.154 Personen weniger in Wien lebten, die Zahl der Wahlberechtigung um 10.066 seit damals gesunken ist, erschließt sich wohl nur dem, der weiß, wie die Stadt mit Migranten aus allen Teilen der Welt vollgestopft wird, die es noch nicht rechtzeitig zur Einbürgerung durch die wiener Verwaltung geschafft haben.

So, doch zurück zu den Zahlen. Von den Wahlberechtigten entschlossen sich 407.509 entweder nicht wählen zu gehen, oder eine „ungültige“ Stimme in den Wahleimer zu werfen. Real ergibt dies einen Nichtwähleranteil von 35,97%!

Wieso dann aber die sesselklebebenden wiener Roten, die es im Vergleich dazu auf schlappe 26,65% (außerdem ein tatsächliches Stimmenminus von 27.806 ……) brachten, sich als Sieger feiern und feiern lassen, weiß auch nur jemand, dem bekannt ist, wie sehr der mainstream auch am Finanztropf der Stadtregierung hängt.

Weit über ein Drittel der Bevölkerung in dieser Stadt ist an dem, was die an den Fresströgen sich Verlustierenden aufführen, nicht mehr interessiert!

Das sind die Sieger der Wienwahl 2020! Die Politkmüden und die Verweigerer an dem Spiel der Macht und Ohnmacht!

Grundschullösung für einen Minister. Derartig pfuscht das Unterrichtsministerium

Hier die Lösung zu unserem “Offenen Brief”!

Offener Brief an den Minister des BFBWF und seine Weisungsgebundenen

Sehr geehrter Herr Minister Faßmann, und alle nachfolgenden weisungsgebunden Dienststellen!

Vorgestern, am 12.09.2020 haben wir Ihnen einen Brief geschrieben, in dem wir Sie zur Fehlersuche in ihren eigenen Verordnungen gebeten und aufgefordert haben sie auszubessern. Seit heute, 14.09.2020 00 00 Uhr ist diese Verordnung nun in Gültigkeit. Unverändert und unverbessert! Wir zitieren unseren Brief:

Gestern, 11.09.2020, spät nach üblichem Freitagsdienstschluss, hat ihr Ministerium noch schnell eine Verordnung erlassen*. Sie verordnen also:

Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2020/21, BGBl.II Nr.348/2020, wird wie folgt geändert:

1. In der Z3.2 der Anlage A wird nach der Wendung „die Ampelphase“die Wendung „Grün,“eingefügt.

2. In §44 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“und wird folgender Abs.2 angefügt:„(2) Die Z3.2 der Anlage A in der Fassung der Verordnung BGBl.II Nr.397/2020 tritt mit 14.September 2020 in Kraft.“

Faßmann

Lieber Faßmann – wir stellen Ihnen jetzt eine knifflige Aufgabe:

Sie als Minister sollten doch erklären können, wie ein ganzes Ministerium daran arbeitet, derartigen „Bockmist“ zu fabrizieren!

Ab Montag müssen sich nun alle Österreicher an diese Verordnung halten. Bitte klären Sie uns ehestens, aber mit klaren Worten, über die Rechtsfolge dieser Verordnung auf.

Als Rechtshilfe erlauben wir uns Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Die Bundesverfassung gebietet Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Besonders hoch sind die Anforderungen an die Klarheit des Rechts, wenn im Fall seiner Verletzung strafrechtliche Konsequenzen drohen (grundrechtliches „Klarheitsgebot“ gemäß Art 7 Europäische Menschenrechtskonvention). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat es so formuliert: Vom Normadressaten muss die Abgrenzung des erlaubten vom unerlaubten Verhalten so eindeutig eingesehen werden können, „dass jeder berechtigte Zweifel des Normunterworfenen über den Inhalt seines pflichtgemäßen Verhaltens ausgeschlossen ist“ (siehe VfSlg 14.319/1995).
(https://www.initiativegrundrechte.at/artikel/detail/initiative-fuer-grund-und-freiheitsrechte-kommunikation-und-fehlkommunikation-von-recht)

Lieber Faßmann, sollten Sie die Aufgabe nicht lösen können – wir geben Ihnen dafür jetzt doch ein gaaaaanzes Wochenende Zeit, werden wir uns erlauben Montag vormittag die Lösung zu veröffentlichen!

Ein schönes Wochenende

das corona-querfront team

* 397. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung2020/21 –C-SchVO2020/21) geändert wird

Aufgrund der §§6, 10, 21b, 23, 29, 39, 47, 58 bis 63c, 68a bis 81 und 132c des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr.242/1962, §§18 bis 21, 22, 22a, 23, 25, 39, 42, 43 bis 50 und 82m des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr.472/1986, §§5 Abs.3, 17 und 42 des Land-und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr.175/1966, jeweils zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.80/2020, des §72b des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, BGBl.I Nr.33/1997, des §16e des Schulzeitgesetzes1985, BGBl. Nr.77/1985, jeweils zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.23/2020, sowie des §119 des Forstgesetzes1975, BGBl. Nr.440/1975, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.56/2016, wird verordnet:

Jetzt folgt die Auflösung, vorab aber einige Hinweise. Wir finden es toll, dass Kinder mit „gendergerechter Sprache“ gequält werden. Wozu in Grundschulen „Darstellungstanz“ gelehrt werden muss, erschließt sich dem Gros der Bevölkerung auch nicht. Ihre Schulversuche tragen oftmals auch nur zum „induzierten Irresein“ (heute eher „ICD-10 „induzierter wahnhafter Störung“) bei, als zur Grundausbildung.

Somit wollen wir Ihnen empfehlen wirklich wichtige, den Lebensweg der Schüler erleichternde und ihnen am Lebensweg helfende, Anleitungen und Hilfen zu geben. So z.B. stehen laut Umfragen und wissenschaftlichen Tests auch in unserer Zeit rund 20 bis 30 Prozent der Menschen mit rechts und links auf dem Kriegsfuß. Das führt auch zum Verwechseln der „Einer- und Zehnerstellen“. Hier wäre es wirklich notwendig und würde den Aufwand lohnen, Kindern aus diesem Problem zum Wohle ihrer Zukunft herauszuhelfen.

Dann würde, und jetzt kommen wir zur versprochenen Lösung der „kniffligen Aufgabe“, die wir ihnen gestellt haben, Teile ihres Beamtenstabes „384“ nicht mit „348“ verwechseln und dann vielleicht auch korrekte Verordnungen erlassen, die nicht nur ihre ministeriellen Rechts/Linksschwächler blamieren, sondern auch abertausende Lehrer und Direktoren in die Bredouille bringen und zehn- wenn nicht sogar hunderttausende Schüler und Eltern völlig in den Wahnsinn treiben.

Offener Brief an den Minister des BFBWF und seine Weisungsgebundenen

Sehr geehrter Herr Minister Faßmann, und alle nachfolgenden weisungsgebunden Dienststellen!

Gestern, 11.09.2020, spät nach üblichem Freitagsdienstschluss, hat ihr Ministerium noch schnell eine Verordnung erlassen*. Sie verordnen also:

Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2020/21, BGBl.II Nr.348/2020, wird wie folgt geändert:

1. In der Z3.2 der Anlage A wird nach der Wendung „die Ampelphase“die Wendung „Grün,“eingefügt.

2. In §44 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“und wird folgender Abs.2 angefügt:„(2) Die Z3.2 der Anlage A in der Fassung der Verordnung BGBl.II Nr.397/2020 tritt mit 14.September 2020 in Kraft.“

Faßmann

Lieber Faßmann – wir stellen Ihnen jetzt eine knifflige Aufgabe:

Sie als Minister sollten doch erklären können, wie ein ganzes Ministerium daran arbeitet, derartigen „Bockmist“ zu fabrizieren!

Ab Montag müssen sich nun alle Österreicher an diese Verordnung halten. Bitte klären Sie uns ehestens, aber mit klaren Worten, über die Rechtsfolge dieser Verordnung auf.

Als Rechtshilfe erlauben wir uns Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Die Bundesverfassung gebietet Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Besonders hoch sind die Anforderungen an die Klarheit des Rechts, wenn im Fall seiner Verletzung strafrechtliche Konsequenzen drohen (grundrechtliches „Klarheitsgebot“ gemäß Art 7 Europäische Menschenrechtskonvention). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat es so formuliert: Vom Normadressaten muss die Abgrenzung des erlaubten vom unerlaubten Verhalten so eindeutig eingesehen werden können, „dass jeder berechtigte Zweifel des Normunterworfenen über den Inhalt seines pflichtgemäßen Verhaltens ausgeschlossen ist“ (siehe VfSlg 14.319/1995).
(https://www.initiativegrundrechte.at/artikel/detail/initiative-fuer-grund-und-freiheitsrechte-kommunikation-und-fehlkommunikation-von-recht)

Lieber Faßmann, sollten Sie die Aufgabe nicht lösen können – wir geben Ihnen dafür jetzt doch ein gaaaaanzes Wochenende Zeit, werden wir uns erlauben Montag vormittag die Lösung zu veröffentlichen!

Ein schönes Wochenende

das corona-querfront team

*

397. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung2020/21 –C-SchVO2020/21) geändert wird

Aufgrund der §§6, 10, 21b, 23, 29, 39, 47, 58 bis 63c, 68a bis 81 und 132c des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr.242/1962, §§18 bis 21, 22, 22a, 23, 25, 39, 42, 43 bis 50 und 82m des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr.472/1986, §§5 Abs.3, 17 und 42 des Land-und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr.175/1966, jeweils zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.80/2020, des §72b des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, BGBl.I Nr.33/1997, des §16e des Schulzeitgesetzes1985, BGBl. Nr.77/1985, jeweils zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.23/2020, sowie des §119 des Forstgesetzes1975, BGBl. Nr.440/1975, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.56/2016, wird verordnet:

Also: Ändern Sie doch die Verordnung, damit wissen die Menschen zumindest wo die Zahlen, Ziffern und Paragraphen einzusortieren sind. An der Sinnhaftigkeit ihrer Verordnung ändert das sowieso nichts. Diese erschließt sich ohnehin keinem Vernunftbegabten!

Was von ihren Verordnungen und deren Inhaltsleere zu halten ist haben Sie uns allen drastisch gezeigt.

Mit der Ihnen zustehenden Hochachtung

das corona-querfront team

Vier höhere Töchter verwandeln das Land in ein strenges Mädchenpensionat

04. September 2020 00:27 | Autor: Andreas Unterberger

​Der Auftritt von vier koalitionären Damen mit einem neuen riesigen Gesetzespaket gegen “Hass im Netz” ist der deprimierende Tiefpunkt dieser Koalition geworden. Statt dass die Regierung erkennt, dass die Menschen ob der immer stärker werdenden Knebelung durch die Obrigkeit immer mehr empört sind, zieht sie die Schrauben der Meinungsfreiheit noch stärker an. Es wird nun schon zum dritten Mal binnen weniger Jahre Gesetzesverschärfungen gegen eine so nebulose Meinung wie Hass-Erregung geben. Es ist beklemmend, dass die türkis-grüne Initiative zusammenfällt mit einigen erschreckenden globalen Vorgängen: bei denen in Russland neuerlich ein Regierungskritiker heimtückisch vergiftet wird; bei denen in Belarus Aufmüpfige zu Tausenden verhaftet und verprügelt werden; bei denen in Berlin die rot-rot-grüne Stadtregierung Demonstrationen einfach verbietet (und erst durch Gerichte zu deren Tolerierung gezwungen wird); bei denen in der Türkei kritische Plattformen einfach zugedreht werden; bei denen britische Behörden jahrelang ein Strafverfahren gegen ein Medium geführt haben, weil es immer wieder über dubiose Manipulationen bei Wirecard(!) berichtet hat; bei denen es in Hongkong zum ersten Mal seit Generationen eine totalitäre Meinungszensur gibt.

Und das sind nur die spektakulärsten internationalen Entwicklungen Richtung Zensur und Totalitarismus, die eigentlich auch die Damen Zadic, Raab, Edtstadler und Maurer kennen müssten.

Keine Frage: Es gibt wirklich widerliche Beschimpfungen und Drohungen. Vor allem gegen jeden, der in der Öffentlichkeit steht. Auch ich habe immer wieder solche erhalten, mich eine Minute darübrt geärgert – und dann die Sache vergessen. Solche Widerlichkeiten gibt es seit jeher. Ob im Netz, ob bei Brief, ob am Telefon. Jahrzehnte hat man – ob Politiker, ob Journalist – es mit verärgerter Gelassenheit zur Kenntnis genommen, dass sich manche Menschen an einem abreagieren wollen. Das gehört zur Demokratie, solange solche Widerlinge nicht physisch aktiv werden.


Das Ende der Aufklärung

Die höheren Töchter, die heute diesbezüglich in der Regierung das Sagen haben, sehen das jedoch anders. Sie glauben , ganz Österreich in ein strenges Mädchenpensionat für betuchte junge Damen verwandeln zu können, wo untugendliche Äußerungen streng verpönt sind. Sie haben die wichtigste Erkenntnis, den wichtigsten Fortschritt der westlichen Kultur durch die Aufklärung vergessen – oder nie begriffen: Die besteht ganz eindeutig im zentralen Wert der Meinungsfreiheit!

Wie wichtig diese ist, kann man nicht nur an den aktuellen internationalen Aktionen zu ihrer Zermalmung sehen, an die oben erinnert wird. Meinungsfreiheit ist spätestens seit dem 18. Jahrhundert und den großen Aufklärern zentraler Teil unserer abendländischen Kultur. Sie ist Mittelpunkt unserer europäischen Werte, von denen Politiker so oft schwätzen. Historiker können ihre Spuren sogar bis Canossa 1077 zurückverfolgen, oder bis zur Weigerung der frühen Christen, die Götter Roms anzubeten.

Eigentlich hatte ich nie geglaubt, dass ich im demokratischen Österreich die Meinungsfreiheit noch einmal so massiv bedrängt sehen werde wie sie in Zeiten des Vormärz unter Metternich und Gentz gewesen ist, im (kurzen) Neoabsolutismus eines Franz Josephs oder während der Besatzungszeit 1945 bis 1955, als von den Briefen bis zu den Zeitungen alles zensuriert worden ist (wer es nicht weiß, schlag etwa bei Nestroy nach oder beim bewundernswerten Kampf der Arbeiterzeitung in den Nachkriegsjahren).

Gewiss: Von den totalitären Zuständen der kommunistischen oder nationalsozialistischen Regime sind wir noch ein ordentliches Stück entfernt. Aber sollen wir ob dieser Gnade unserer Regierung etwa schon die Füße küssen müssen?


Was echte Meinungsfreiheit ist

Echte Meinungsfreiheit besteht natürlich nicht darin, dass alle der gleichen Meinung wie die Machthaber und die Mainstream-Medien sind (auch wenn die das gerne so hätten). Der wahre Test für ihr Vorhandensein ist zweifellos erst dann bestanden,

wenn die Menschen keinerlei Sorgen haben, zu sagen und schreiben, was auch immer sie denken; selbst wenn es scharf, unerzogen, widerlich ist;

wenn sich die Regierenden (und auch ich) maßlos darüber ärgern müssen;

wenn nicht nur die Gedanken frei sind, wie es ein 200 Jahre alten Lied so bewegend beschreibt (das ich bei Studentenverbindungen verschiedenster Couleur immer mit Ergriffenheit höre, wenn ich dort ein Referat halten darf): “Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen.”

Die höheren Töchter der Regierung und ihre Hintermänner begreifen noch etwas anderes nicht: Exzedierende Meinungsäußerungen sind nicht nur ein hart erkämpftes Grundrecht, sondern auch ein exzellentes Ventil für die Menschen. Wenn sie in einem Land unbesorgt möglich sind und wenn die Bürger durch direkt-demokratische Mechanismen ihren Mehrheitswillen gegen die politmediale Klasse durchsetzen können, dann gibt es in diesem Land naturgemäß auch keine Motivation, schärfere und bedrohliche Aktionen zu setzen. Ob diese nun in revolutionären Aktionen oder – wie gerade in Berlin – im Sturm auf den Reichstag bestehen.

Echte Meinungsfreiheit hat aber auch eine grundlegende staatsphilosophische Dimension: Sie ist Beweis für Respekt vor dem wahren Souverän. Und dieser oberste Souverän ist – zumindest nach dem Wortlaut unserer Verfassung – weder der Bundespräsident noch die Regierung und auch nicht das Parlament (selbst wenn dort viele glauben, dass sie wie die altrömischen Kaiser legibus solutus über den Gesetzen stehen, wie ihr gegenwärtiger Hysterieanfall wegen der Ibiza-Videos beweist, die ihnen die Justiz nur gemäß dem Gesetzeswortlaut und nicht gemäß dem willkürlichen parteipolitischen Interesse der Abgeordneten übergeben will). Der oberste Souverän der Republik Österreich ist vielmehr eindeutig das Volk. Zumindest laut Verfassung.

Ja, und zu diesem Volk gehören auch – völlig gleichwertig!! – sehr einfache und sehr impulsive Menschen. Und diese geben nun einmal, so wie etwa auch der amerikanische Präsident, bisweilen Äußerungen von sich, die sie am nächsten Morgen keineswegs wiederholen würden. Aber das begreift man halt bei den höheren Töchtern nicht.


Viele Meinungsäußerungen sind schon jetzt verboten

Diese neue Regierungsaktion ist aber auch deshalb so überflüssig, weil jetzt schon eine unglaublich lange Latte von Äußerungen verboten und strafbar ist. Zu Recht und zu Unrecht. Zu Recht sind etwa alle Arten von Drohungen oder Aufrufen zu Gewaltakten verboten; zu Unrecht sind es schon seit der unsäglichen Justizministerin Berger die sogenannten Hassdelikte des Verhetzungsparagraphen. Denn Hass ist Meinung. Und Meinung hat eben als zentrales Grundrecht frei zu sein.

Aber statt dass diese grundrechtswidrigen Strafdelikte endlich abgeschafft werden, werden sie nun weiter verschärft. So können Österreicher durch sie mit zwei Jahren Haft(!) bestraft werden, wenn sie Unflätiges etwa gegen Moslems sagen – bisher war das nur ein kollektives Privileg der diversen Lieblingsgruppen der Linken, jetzt wird es auch zum individuellen jedes einzelnen Moslems. Man kann sogar dann bestraft werden, wenn man etwas Wahrheitsgemäßes sagt, sobald das Hass auslösen kann! Nicht bestraft wird hingegen, wer etwas gegen “Priester”, “Unternehmer” oder “Bauern” sagt. Dabei sind das lauter Gruppen, von denen man glauben könnte, dass sie der ÖVP nahestehen. Dennoch macht die ÖVP nun schon zum dritten Mal bei einer Verschärfung dieses “Verhetzungsparagraphen” mit.

Wie sehr es eine Lüge ist, dass es neue Gesetze gegen “Hass im Netz” braucht, wie die vier zensurgeilen Koalitionsdamen behaupten, zeigt etwa die Tatsache, dass erst vor wenigen Tagen in Salzburg ein Mann wegen solcher Hassdelikte sogar in Untersuchungshaft genommen worden ist.

Daran ändert die durchschaubare Strategie von Justizministerin Zadic absolut nichts. Sie hat ganz “zufällig” am gleichen Tag, da sie solche neue Zensurgesetze vorlegt, die Information an die Öffentlichkeit dringen lassen, dass gegen sie irgendwo eine Beschimpfung gestanden ist, die man eventuell auch als Morddrohung auffassen kann. Doch solche Drohungen – wenn sie das wirklich waren – sind immer schon strafbar gewesen. Solche verbalen Exzesse gibt es seit jeher gegen fast jeden Menschen in der Öffentlichkeit. Nur nehmen sie halt die wenigsten ernst oder verlangen gar nach einem neuen Gesetz.


Als mich die Obrigkeit persönlich bedrohte

Wie sehr die Obrigkeit die Verfolgung solcher Meinungsdelikte schon längst zur Unterdrückung wenig fügsamer Staatsbürger einsetzt, habe ich vor einem Jahr am eigenen Leib erfahren. Die Staatsanwaltschaft leitete damals ein massives Verfahren gegen mich wegen zweier Paragraphen ein, die jeweils zu mehrjähriger Haft führen können. Sie hat dabei nur übersehen, dass die inkriminierten Äußerungen nicht von mir, sondern von einigen Postern gestammt haben. Und sie hat vor allem vergessen, von mir die Entfernung der Postings zu verlangen (wozu ich auch schon damals bei strafbaren Postings verpflichtet gewesen wäre), sondern eben gleich durch den Versuch einer Strafverfolgung die große Kanone des Strafrechts direkt auf mich gerichtet.

Deshalb ist die Sache letztlich blöd gelaufen für die angeblich so überlasteten Staatsanwälte. Aber immerhin haben diese mir Anwaltskosten im vierstelligen Bereich zufügen können. Für diese bekomme ich keinen Groschen Ersatz, wenn es nicht gelingt, das Verhalten der Staatsanwaltschaft direkt als Amtsmissbrauch verurteilen zu lassen (aber als einfacher Staatsbürger ist man meist gut beraten, einen solchen Vorwurf nicht justizanhängig zu machen). Absolut sicher bin ich – auch wenn ich es nicht beweisen kann –, dass dieser Drohversuch damit zusammenhängt, dass ich davor einige kritische Artikel über das Verhalten der Korruptions- und der Grazer Staatsanwaltschaft geschrieben habe.

Ich habe sie zwar auch danach geschrieben, aber ich habe dadurch hautnah gelernt: Wenn man einen Obrigkeitskritiker (noch) nicht direkt belangen kann, so versucht es die Staatsanwaltschaft halt über die Bande irgendwelcher unkorrekter Äußerungen anderer Personen.

Apropos Kosten, die natürlich wiederum die Steuerzahler zahlen dürfen: Nur wenige Stunden sind nach der Pressekonferenz der vier Zensurkoalitionärinnen vergangen – und schon verlangt (verständlicherweise) die Richtervereinigung eine deutliche Vermehrung der Richterposten wegen des bevorstehenden Arbeitsanfalls durch das neue Gesetz. Aber freilich: Seit März hat diese Regierung ja das Geld zu einer unbeschränkt vorhandenen Masse erklärt. Seither finanziert man jede Infamie, “koste es, was es wolle”.


Das Zensurprojekt ist auch gleichheitswidrig

Besonders verlogen ist auch, wenn so getan wird, als ob sich die Zensur nur gegen große Internetmedien wie Facebook richten. Aber erstens sind die jetzt im Entwurf stehenden 100.000 User keine sonderlich große Größe für eine Internet-Plattform. Und zweitens ist eine solche Grenze dann doppelt verfassungswidrig (sofern die VfGH- oder EGMR- oder EuGH-Richter sich trauen, für die Grundrechte einzutreten): erstens wegen der skizzierten Einschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit, und zweitens wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes; es kann ja nicht ein (angebliches) Delikt bei Großen verfolgt werden, bei Kleinen aber nicht.

Widerlich und lächerlich zugleich ist dabei auch das Verhalten der alten Medien: Zeitungen und ORF glauben offenbar wirklich, das eigene Dahinsiechen dadurch abbremsten zu können, dass Internet-Medien schikaniert werden. Dort sind ja die Bürger zum ersten Mal in der Geschichte der engen Kontrolle durch die medialen Gatekeeper entkommen. In den eigenen Existenznöten bejubeln sie also sogar ihren jahrhundertelang ärgsten Feind, die Zensur.

Was bedeutet das alles für dieses Tagebuch? Ich werde diese Frage gewiss noch mit Anwälten sehr genau prüfen, aber auf Grund der hohen Besucherzahl des Tagebuchs dürfte es jedenfalls unter das Zensurgesetz fallen. Daher besteht derzeit eindeutig die Gefahr, dass ich die Veröffentlichung von Postings ab Inkraftreten des Gesetzes beenden muss. Denn ich habe weder die Kapazität, noch die geringste Intention, selbst zum Vorzensor zu werden.


Die Maske wird zum Symbol der Republik

Wer hätte gedacht, dass die Corona-Maske, die uns die Regierung zwingt, über den Mund zu tragen, auch metaphorisch zum ganz großen Symbol dieser Regierung und der Entwicklung werden wird, die Österreich unter Türkis-Grün nimmt!

PS: Ein absolut brillanter Text, der eigentlich nicht auf Österreich bezogen ist, der aber haargenau passt, ist vor wenigen Stunden in der NZZ erschienen. Absolut lesenswert, wenn ihn vielleicht auch unsere höheren Töchter nicht verstehen werden.

PPS: Wer glaubt, dass die Neos in irgendeiner Hinsicht eine liberale Partei wären, sollte spätestens jetzt der Wahrheit ins Auge blicken. Obwohl Meinungsfreiheit ganz unbestreitbar DER Kern des klassischen Liberalismus ist, haben die Neos – ausgerechnet durch den Träger eines hocharistokratischen Namens – das Gesetz als positiv gelobt und “begrüßt”, nur die mangelnde “Zielgenauigkeit” angemerkt …

PPPS: Hingegen sei die ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler als mutig und aufrecht gepriesen. Sie hat sich vor wenigen Tagen in einem Text klar und öffentlich schon gegen dieses Hass-Gesetz gewandt. Eine kleine Hoffnung lebt daher, dass auch noch andere Koalitionsabgeordnete so anständig sein werden, dagegen aufzustehen. Wir werden uns das noch sehr genau anschauen.

Es brechen die Dämme – positiv Getestete werden „zwangsbehandelt“

Anschober „dreht vollkommen am Rad“!

Um Menschenversuche im Rahmen klinischer Test durchzuführen bedarf es bis zum heutigen Tag (31.08.2020) immer der freiwilligen Zustimmung des Betroffenen. Damit es hier zu keinem Missbrauch kommen kann waren Personen, die sich in Zwangssituationen befunden haben kategorisch an der Teilnahme solcher Versuche ausgeschlossen (§ 45 des Arzneimittelgesetzes BGBl Nr. 185/1983 in der (noch) gültigen Form).

Still und klammheimlich hat der zuständige Bundesminister Anschober mit heutigem Tag (31.08.2020) eine Verordnung erlassen, die mit morgigem Tag in Kraft tritt (377.Verordnung 2020 §2). Diese hebelt diese Gesetzlichkeit aus und lautet nunmehr:

„ § 2. Die Bestimmung des § 45 Abs. 2, wonach eine klinische Prüfung an Personen, die auf behördliche Anordnung angehalten sind, nicht durchgeführt werden darf, gilt nicht für

1. behördliche Anhaltungen gemäß den § 7 und § 17 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der geltenden Fassung, wenn diese aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 ausgesprochen wurden;

(Absonderungsmaßnahmen kranker, krankheitsverdächtiger oder ansteckungsverdächtiger Personen)

2. Personen, die von einer Maßnahme nach einer Verordnung gemäß § 24 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der geltenden Fassung, die aufgrund des Auftretens von Infektionen mit SARS-CoV-2 erlassen wurde, oder einer entsprechenden BGBl. II – Ausgegeben am 31. August 2020 – Nr. 377 Verordnung gemäß § 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020 in der geltenden Fassung, betroffen sind;

(Verkehrsbeschränkungen für die Bewohner bestimmter Ortschaften)

3. Personen in selbstüberwachter Heimquarantäne nach einer Verordnung gemäß § 25 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der geltenden Fassung, die aufgrund des Auftretens von Infektionen mit SARS-CoV-2 erlassen wurde
(Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Auslande)„

Somit wird die Zwangssituation, in der sich positiv Getestete befinden, schamlos ausgenützt! Sie werden unter Druck gesetzt, zum Beenden dieser Situation, sich impfen, oder was auch immer, zu lassen.

Betroffen sind ALLE!

Wird durch das angedrohte „Ampelsystem“ ein Verwaltungsbezirk oder die Landesgrenze gesperrt, dann dürfen diese z.B. nur verlassen werden, wenn sich der Betroffene – natürlich freiwillig – dem klinischen Test unterwirft, also zwangsimpfen lässt! Das Erreichen von Arbeitsplätzen und Einkäufe im Nebenbezirk sind somit nur mit „freiwilliger“ Impfung möglich.
Anschober unterläuft das Gesetz und bricht die Verfassung!

Die Unversehrtheit und Selbstbestimmung wird ausgehebelt!

Anschober muss zurücktreten! Er überschreitet Grenzen, die zu überschreiten massive Beschränkung obligatorischer Freiheitsrechte bedeuten!

So sind die Grünen! Immer von der Freiheit des Einzelnen sprechen und wenn sie „an der Macht sind“ setzen sie ihre totalitären Gewaltphantasien in die Tat um!

Der Verfassungsgerichtshof und das Epidemiegesetz

In den vergangenen Wochen hat der Verfassungsgerichtshof infolge einer Vielzahl von Beschwerden gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz und die damit verbundenen Verordnungen seine Rechtsansicht in vorerst drei Erkenntnissen kundgetan. In zwei Erkenntnissen ging es einerseits um Betretungsverbote auf Grund von Verordnungen, die den Verordnungsspielraum, den das Gesetz einräumte, nach Ansicht des Gerichtshofes überschritten hatten, andererseits um die 400-m2-Grenze des Handels bei der Frage des Betretungsverbotes, welche Bestimmung als gleichheitswidrig erkannt wurde.

In einem dritten Erkenntnis erachtete der Verfassungsgerichtshof das im März beschlossenen Covid-19-Maßnahmengesetz, das das Epidemiegesetz “ausgehebelt” hatte und damit den Entschädigungsanspruch für behördlich geschlossene Betriebe ausschloß, als verfassungskonform. Es verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums oder den Gleichheitsgrundsatz, wie mehrere Unternehmen in ihren Anträgen vorgebracht hatten. Die Schaffung eines eigenen Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie durch die Bundesregierung sei rechtens gewesen, hätte das Epidemiegesetz keine großflächigen Schließungen von Kundenbetrieben vorgesehen, sondern sei „zu kleinteilig“ gewesen, um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern.

Der Grundsatz der Unversehrtheit des Eigentums sei deshalb nicht verletzt worden, da die Eigentumseingriffe durch Betretungsverbote nicht unverhältnismäßig gewesen wären, keine Vermögensverschiebungen stattgefunden hätten und das zivilrechtliche Eigentumsrecht unangetastet geblieben sei. „Sonderopfer“ einzelner Bevölkerungsgruppen, nämlich Auflagen individueller und exzessiver Lasten an Einzelne lägen nicht vor.

Soweit wird man der Rechtsansicht des Gerichtshofes nichts oder nur wenig entgegensetzen können. Eine Rechtsansicht mag gefallen oder nicht, sie mag überzeugen oder nicht, unterschiedliche Rechtsansichten sind in einem pluralistischen Rechtsstaat durchaus angebracht, fördern sie doch das Rechtsleben und seine Entwicklung in hohem Maße. Voraussetzung ist nur, daß sie sachlich begründet werden, einem logischen Aufbau folgen und vor allem nicht politisch motiviert sind.

Bei der Beurteilung der Frage des Vertrauensschutzes meint der Gerichtshof zunächst, dass das bloße Vertrauen auf den unveränderten Fortbestand der gegebenen Rechtslage als solches keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genieße.

Dieser Ansicht ist grundsätzlich beizupflichten, würden ja sonst keine neuen Gesetze erlassen werden dürfen und ein Rechtsstillstand eintreten. Schranken gäbe es nur dort, wo dem Betroffenen zur Vermeidung unsachlicher Ergebnisse die Gelegenheit gegeben werden müsse, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen. Insbesondere dürfe nicht rückwirkend an in der Vergangenheit liegende Sachverhalte geänderte Rechtsfolgen geknüpft werden. Doch genau das wird mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz getan, das den bisherigen Schadenersatzanspruch des Epidemiegesetzes 1950 beseitigt. Weshalb hier eine vom Vertrauensschutz umfasste Vertrauensposition nicht vorliege, ist nicht erkennbar und hat der Gerichtshof auch nicht sachlich begründet. Dass die in § 32 Epidemiegesetz vorgesehene Vergütung keine rechtliche Anwartschaft darstelle, der keine Beitragszahlungen oder sonstige Leistungen des Berechtigten gegenüberstünde, ist so nicht zutreffend und kann der verfassungsrechtlich zu gewährende Vertrauensschutz mit dieser Begründung nicht schlichtweg abgelehnt werden. Natürlich sieht das Epidemiegesetz 1950 für eine allfällige Leistung aus Vergütung des Verdienstentganges im Katastrophenfall keine Beitragszahlungen wie etwa bei einer Versicherungsleistung vor, doch darf man nicht vergessen, dass der Wirtschaftstreibende jahrzehntelang anders als der Arbeitnehmer nicht nur das volle Berufsrisiko trägt, sondern auch Steuerzahlungen auf vielfältige Weise leistet, die als Gegenleistungen im weiteren Sinn zu qualifizieren sind und gerade deshalb auch darauf vertrauen darf, dass auch in Notzeiten die im Gesetz vorgesehenen Leistungen seinem Betrieb zugutekommen und nicht plötzlich zu seinen Ungunsten geändert werden. Österreichs Unternehmer durften während der zumindest seit Jänner 2020 allgemein bekannten Corona-Pandemie bis 16. März 2020 darauf vertrauen, dass gemäß den Bestimmungen des Epidemiegesetzes 1950 für den Fall von Betriebsschließungen Entschädigungsszahlungen geleistet werden. Die Gesetzesänderung erfolgte Mitte März und somit bereits während der Pandemie im Nachhinein. Das Covid-19-Maßnahmengesetz wurde auch nicht gemäß den rechtsstaatlichen Gepflogenheiten nach einem Begutachtungsverfahren, sondern übereilt, überhastet und vorschnell beschlossen. Ein geradezu klassischer Fall einer rückwirkenden Beeinträchtigung der Vertrauensposition war damit verwirklicht !.

Das fadenscheinige Argument des Verfassungsgerichtshofes, daß bereits die „Stammfassung des § 4 Abs 2 Covid-19-Maßnahmengesetzes den Ausschluß der Anwendung der Bestimmungen des Epidemiegesetzes betreffend die Schließung von Betriebsstätten normierte und somit zeitlich spätere Novellierungen dieser Bestimmung, die bereits am 16.3.2020 in Kraft getreten war, eine rückwirkende Beeinträchtigung einer Vertrauensposition nicht darstellten, ist nicht zutreffend und geht am wesentlichen Thema vorbei. Denn es geht nicht um etwaige Gesetzesnovellen nach dem 16.3.2020, sondern um die Tatsache, dass das Epidemiegesetz 1950, das Entschädigungsleistungen vorsah, während der Pandemie „ausgehebelt“ wurde, zu einem Zeitpunkt, als bereits Betriebsschließungen in der Bevölkerung diskutiert wurden und Unternehmer für diesen Fall mit Entschädigungszahlungen rechnen durften.

Wie unsicher der Gerichtshof in seiner Argumentation in Wirklichkeit ist, zeigt auch der Umstand, dass er plötzlich, wie alle anderen Gerichte, wenn es gilt, missliebige Rechtsstandpunkte inhaltlich zu widerlegen, den Umstand beklagt, dass wichtige Vorbringen seitens der Antragsteller nicht erstattet worden wären, sodass er darauf eben nicht eingehen konnte. Unsachliche Schuldzuweisungen in Richtung Antragsteller, wenn einem selbst die Argumente ausgehen, sind typische Kennzeichen einer politischen Justiz!

Auch zur Frage der Entschädigungsleistungen bei Betriebsschließungen, die das Covid-19-Maßnahmengesetz zwar nicht vorsieht, aber durch den Bund mit einer Reihe von Maßnahmen geschaffen wurden, ist die Rechtsansicht des Gerichtshofes nicht zutreffend. Sofern er nämlich davon ausgeht, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen Leistungen zwar „teilweise“ im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erbracht werden, woraus aus der Fiskalgeltung der Grundrechte folge, dass der Betroffene einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf habe, dass ihm derartige Förderungen in gleichheitskonformer Weise und nach sachlichen Kriterien ebenso wie anderen Förderungswerbern gewährt werden, ist dies formal zwar richtig, entspricht aber nicht den Tatsachen.

Zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona Epidemie wurde auf politischer Ebene ein Hilfspaket in Höhe von insgesamt 38 Milliarden Euro geschnürt, das nur zum geringeren Teil den Wirtschaftstreibenden, sondern im Wesentlichen den Arbeitnehmern (Corona-Kurzarbeitsmodell) zu Gute kam. 15 Mrd. Euro wurden schließlich für einen Corona-Nothilfefonds bereitgestellt, welcher über die neugegründete COFAG abgewickelt wurde, deren Aufgabe es im Wesentlichen ist, durch Haftungsübernahmen – bis zu 100 % für KMU – Rückzahlungsverpflichtungen für Direktkredite, die durch die Krise notleidenden Wirtschaftstreibenden gewährt werden sollen, zu decken.

Diese Direktkredite werden zwar durch den Bund gedeckt, aber durch die jeweilige Hausbank des Förderungswerbers beantragt. Das bedeutet im Einzelnen, dass die Hausbank des Unternehmers entscheidet, ob letzterer kredit- und förderungswürdig ist oder nicht. Der Bund selbst wirkt hier nicht mit. Die Entscheidungskriterien sind deshalb auch in vielen Fällen subjektiver Natur, die Frage bereits laufender Kredite, die Zahlungsmoral, Steuer- und Abgabenschulden, Bilanzen vergangener Jahre, Mahnungen, Exekutionen aber auch persönliche Sympathie oder Abneigung spielen eine erhebliche Rolle, da häufig Sachbearbeiter die Entscheidung treffen.

Jedenfalls besteht weder ein Rechtsanspruch auf Kreditgewährung, noch gelten die oben gepriesenen Grundrechte für den Einzelnen, da die Hausbanken eben nicht zur Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes zählen. Sie stehen mehrheitlich nicht im Eigentum des Staates. Für sie gelten die Regeln der Privatwirtschaftsverwaltung nicht. Deshalb hat der Betroffene keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass ihm derartige Förderungen in gleichheitskonformer Weise und nach sachlichen Kriterien ebenso wie anderen Förderungswerbern gewährt werden.

Die geschilderte Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes stellt eine Verhöhnung der Wirtschaftstreibenden dar. Denn sie widerspricht eklatant der Rechtswirklichkeit, weil eben die Frage der Kreditgewährung an die Unternehmer nicht durch die Privatwirtschaftsverwaltung, sondern durch Geschäftsbanken bestimmt wird, die zur Kreditgewährung nicht verhalten werden können. Doch auch diese Rechtsansicht überrascht in keiner Weise. Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind wie alle österreichischen Institutionen – staatliche wie private – durch die Systemparteien SPÖ und ÖVP politisch infiltriert und besetzt. Auch der Verfassungsgerichtshof ist ein politisch besetztes Gericht: Nationalrat und Bundesrat, sowie die Bundesregierung schlagen die Richterkandidaten vor, die der Bundespräsident ernennt. So ist es nicht verwunderlich, wenn seine Entscheidungen politisch motiviert sind und vielfach mit Recht wenig zu tun haben. Im gegenständlichen Fall war es politisch opportun, der Regierung des Studenten Kurz Hilfestellung zu geben und das Covid-19-Maßnahmengesetz als verfassungskonform zu bestätigen. Andernfalls hätte die Zahlung von Entschädigungsleistungen gedroht, die das Leistungsvolumen der Bundesregierung an seine Grenzen gebracht hätte. Der Zerfall der Regierung wäre nur eine Frage der Zeit gewesen.

Das alles hat aber nichts mehr mit Recht zu tun, sondern ist pures politisches Handeln. Es zeigt aber gleichzeitig auch das Krebsgeschwür des österreichischen Staates auf, dass eben nicht Recht gesprochen, sondern alles durch die politische Brille der Systemparteien betrachtet wird. Schließlich waren es die Parteien SPÖ und ÖVP – mit einem kleinen kommunistischen Anhang – die 1945 mit Hilfe der sowjetischen Besatzungsmacht diesen Staat gegründet haben und nicht die Bürger Österreichs. So ist es nicht verwunderlich, dass alle Bereiche des täglichen Lebens bis in den privatesten Bereich hinein, durch diese Parteien politisch geprägt sind. Es ist zwar nicht notwendig, dass der letzte Bienenzüchter- oder Markensammlerverein durch die Systemparteien paritätisch besetzt wird, aber das ist österreichische Realität! Der kommunistische Anhang ist mit der Zeit mangels Wählerzuspruch zwar verschwunden, jetzt soll er aber durch einen grünen ersetzt werden.

Wie schwierig es ist, dieses verkorkste System aufzubrechen, hat die jüngste Regierungsbeteiligung der FPÖ gezeigt. Das gesamte überkommene System, Parteien, Systemmedien, Zivilgesellschaft und die Kirche haben sich mit aller Kraft gegen diese Koalition gestemmt und sie letztlich zu Fall gebracht.

Das alles ist wenig erfreulich und hemmt die österreichische Rechtsentwicklung in erheblichem Maße. Auch die seit Jahrzehnten angedachte Verwaltungsreform kommt deshalb nicht voran, weil Parteieninteressen stets über die Interessen des Staates und die Bedürfnisse der Bevölkerung gehoben werden. Eine Änderung der politischen Lage ist derzeit nicht in Sicht, weil sich die sprichwörtliche Katze immer in den Schwanz beißt.

Sitz! Platz! Mach Männchen!

Vom Umgang des Möchtekurzlers mit seinen „Untertanen”

In Brüssel eine Beitragsreduzierung ausverhandelt, die „nur“ 350 Millionen kostet, und damit auch sicher niemand seinem Unmut Ausdruck verleiht, gibt ´s sofort die „und-kusch-Maske“ verordnet.

Das war der 21.07.2020!

Ein Tag, an dem sich Irrsinn und Wahnsinn zum „Irrwahn der Sinnlosigkeit“ verwandelt haben!

Die Großmannssucht des Maturanten Kurz explodiert!

Im Interview mit „servus.tv“ ernennt er sich zum Epidemieologen. Der, der noch wenige Stunden zuvor den österreichischen Finanzhaushalt als genauso sachverständiger Finanzfachmann gegen die Wand fuhr!

So:

Bundeskurzler, erklär´ uns, warum in Post und Bank, sowie im Lebensmittelmarkt der Virus Menschen hinmordet, während er im daneben liegenden Lederfachgeschäft, der Modeboutique und allen anderen Geschäften gütig und freundlich die Einkäufer in Ruhe gewähren lässt?

Liegt es etwa nur daran, dass der Ehemann deiner „linken und rechten Hand“ (Eigendefinition Lisa Wieser, Assistentin des Kurz) Miteigentümer und dessen Bruder Geschäftsführer der erst am 24. April 2020 gegründeten Maskenproduktionsfirma ist, die „jetzt für eine Wiedereinführung der Maskenpflicht bestens vorbereitet“ (Eigenbeschreibung) ist?

Oder willst Du die in Österreich Lebenden zu dressierten Schoßhündchen kurzlerscher Willkür umbauen, die Dir gefällig zu sein haben?

Sitz! Platz! Mach Männchen!

PS: Steh´ auf! Wehr´ Dich! Fass! (könnte die Alternative sein)