Skandalöser Angriff auf Redefreiheit durch die öster. Regierung und ihr Umfeld

Das ist das umstrittene “posting”, das den “Straftatbestand” der “üblen Nachrede” begründen soll.

Wie sich mittlerweile herausgestellt hat arbeitet Fr. Katharina Nehammer tatsächlich nicht bei der Fa. “Hygiene Austria FFP2”, die es als solche auch gar nicht gibt. Der “Gatte der Sekräterin des Kurz” seinerseits firmiert als Geschäftsführer der “Hygiene Austria GmbH”. (Lisa Maria Wieser nennen Medien schon mal „rechte und linke Hand“ des Kanzlers. “ZackZack v. 20.07.2021”).

Wohl ist es so, dass Frau Katharina Nehammer iherseits bei einem PR-Unternehmen tätig ist, welches – oh Wunder, oh Wunder – für die “Hygiene Austria GmbH” Aufträge ausführt.

Nun begründet diese Verwechslung viel, jedenfalls keinen strafbaren Tatbestand (“üble Nachrede”, so der Anwalt der Katharina Nehammer, Rami). Sollte jedoch der Umstand, dass des Innenministers Gattin arbeitet die üble Nachrede begründen, dann würfe dies allerdings ein interessantes Licht auf all jene, die einen derartigen Blickwinkel auf das Arbeiten an sich haben.

“Der Arbeiter arbeitet, der Chef scheffelt”, so lautet ein launiger Spruch aus der Arbeitswelt. Es ist nun tatsächlich die Grundlage einer wirtschaftlichen Unternehmung, Gewinne zu machen. Und Gewinne zu machen nennt der Volksmund “scheffeln”. Hieraus wird Dr. Rami wohl nun auch schwerlich den Tatbestand der “üblen Nachrede” zusammenbasteln können. Selbst dann, wenn er als “Nebenerwerbsrichter” im österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig ist.

Faszinierend ist die rechtliche Fachkundigkeit des Dr. Rami, der einen Vergleich, der unserer Einschätzung unklugerweise geschlossen wurde, als gleichsam gerichtliche Zwangsmassnahme beschreibt. Dazu muss gewußt werden, dass ein Vergleich immer auf Freiwilligkeit und niemals auf Zwang beruht. Nun aber werden die Empfänger dieses “Ramischen Massenbriefes” massiv unter Druck gesetzt.

Und hier hört sich nun der Spaß auf!

Unserer Einschätzung raten wir allen Betroffenen, also jenen, die vom Rechtsvertreter der Katharina Nehammer ein Schreiben erhalten haben, in dem sie aufgefordert werden einen 4-stelligen Eurobetrag an die Kanzlei Geneff-Rami-Sommer zu bezahlen, dies nicht zu tun, sondern sich vorher rechtlich grundlegend beraten zu lassen.

Darüber hinaus haben wir Betroffenen empfohlen bei der Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien) eine Sachverhaltsdarstellung einzubringen in dem sie ihrerseits eine rechtliche Überprüfung verlangen, ob die Vorgehensweise des Dr. Rami nicht ihrerseits rechtswidrig ist und die Straftatbestände gem. §§ 105 (Nötigung) und 108 StGB (Täuschung) begründen.

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